- Soziales und Recht
Impftermin mit „Typ 1“: HbA1c? Nie gehört!
2 Minuten
Anruf bei der „Elf-Sechs, Elf-Sieben“ (116-117), der Nummer für die COVID-19-Impfung. „Ich habe Typ-1-Diabetes mit einem schlechten HbA1c-Wert von 8,2 % und will mich impfen lassen.“ Angela Monecke über ihren Selbstversuch, als Berlinerin mit Typ-1-Diabetes und hoher Priorität für die Corona-Impfung einen Impftermin zu bekommen.
Laut Impfverordnung vom 8. Februar 2021 gehöre ich jetzt zur zweiten Gruppe „Schutzimpfung mit hoher Priorität“. Das sind Menschen, die „das 70. Lebensjahr vollendet haben“ – was mich nicht betrifft –, plus diejenigen Personen, „bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“. Dazu zähle ich.
Typ 1, Typ 2? Auf den Langzeitblutzucker kommt es an
In der Impfverordnung sind unter Punkt f) „Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5 Prozent)“ angeführt. Der Diabetestyp (Typ 1, Typ 2) spielt also keine Rolle, entscheidend ist (sofern nicht ohnehin ein höheres Alter vorliegt) ein schlechter Langzeitblutzuckerwert.
„Sie sind dann in der Gruppe Diabetes und Niereninsuffizienz?“, fragt mich die Mitarbeiterin der Impf-Hotline, genauer der Servicestelle des Bundesgesundheitsministeriums. Nein, bin ich nicht. Die chronische Nierenerkrankung ist aber auch in der zweiten Gruppe mit hoher Priorität zu finden (Punkt h). Agnieszka Wedig, 38, aus Leipzig, zählt hier etwa dazu: Sie ist doppeltransplantiert (Bauchspeicheldrüse/Niere) und seit mehreren Wochen gegen Corona geimpft. Ihre behandelnde Nephrologin hatte ihr den frei gewordenen Impftermin geblockt.
Zähes Telefonat: HbA1c-Wert ist hier ein Fremdwort
„In welche Gruppe gehören Sie dann?“ Das „Corona“-Telefonat bleibt zäh. Da ich die Impfverordnung zufällig im Detail kenne, kann ich diese Frage, die eigentlich ich hätte stellen müssen, richtig beantworten. Was sich schon zu Beginn des Gesprächs abzeichnet: Der HbA1c-Wert ist hier ein Fremdwort. Mein Berliner Wohnort macht die Sache noch komplizierter. Denn in der Hauptstadt kann sich nur impfen lassen, wer ein Einladungsschreiben erhalten hat (eine Online-Terminbuchung ist für Berliner bislang nicht möglich), das den benötigten Impfcode für die Terminbuchung enthält.
Eigentlich eine gute Sache – sofern man mit einem schlecht eingestellten Diabetes nicht jünger als 65 ist, dann nämlich wird man gar nicht erst angeschrieben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin z. B. verschicken ihre Einladungen derzeit nur an ältere Personen ab dem 65. Lebensjahr. Versuchen könnte ich es noch über eine stark frequentierte Mailadresse für „Härtefälle“, lasse es aber dann doch lieber sein.
Verbesserte Diabetes-Einstellung kostet Platz in Impfgruppe 2
Vor wenigen Tagen, nach meiner stationären Diabeteseinstellung im Februar, war ich wieder bei meinem Diabetologen. Und wow! Mein HbA1c liegt jetzt bei 7,2 Prozent – nach vielen Monaten über 8 Prozent. Damit gehöre ich allerdings ab sofort nicht mehr der priorisierten zweiten Impfgruppe an. Ironie? Schon. Doch wie mag sich das Ganze wohl für die vielen Älteren und chronisch Kranken anfühlen, die noch nicht geimpft sind, weil es bei ihnen derzeit keine freien Termine oder keine Impfstoffe vor Ort gibt?
Autorin:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (4) Seite 44-45
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