- Soziales und Recht
Insulin bald auf E-Rezept?
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Elektronische Gesundheitskarte, elektronische Patientenakte, elektronisches Rezept: Alle 3 Mammutprojekte der Digitalisierung hängen miteinander zusammen und irgendwie voneinander ab. Aber für alle 3 hat die Bundesregierung noch keine vernünftige Strategie. Zur E-Gesundheitskarte klar bekannt hat sich vor kurzem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (wir berichteten): Das Projekt soll weitergehen. Die E-Patientenakte, für die es viele unterschiedliche Modelle gibt und die alle Gesundheitsdaten der Patienten beinhalten soll, wird laut Koalitionsvertrag bis 2021 eingeführt sein. Und das E-Rezept wird jetzt erstmals in Baden-Württemberg getestet.
Für viele Diabetiker findet dieser Gang mindestens einmal pro Quartal statt: erst zum Arzt, dann mit neuem Rezept, etwa für Teststreifen und Insulin, in die Apotheke. Das klassische Papierrezept könnte aber vielleicht schon bald von der elektronischen Konkurrenz abgelöst sein. Zumindest tut sich hier einiges – auch wenn die Digitalisierung im Gesundheitssystem insgesamt unkoordiniert und in gefühltem Schneckentempo vorangeht.
Ein Telemedizin-Projekt namens „docdirekt“ hat jetzt die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg (KVBW) als erste KV Deutschlands gestartet: Per Telefon oder Videotelefonieren können sich Patienten aus zwei Modellregionen medizinisch von ihrem niedergelassenen Arzt behandeln lassen. Auch die Rezepte für Medikamente und Hilfsmittel werden elektronisch ausgestellt. Landessozialminister Manfred Lucha sieht darin u. a. große Chancen für die Umsetzung der Patientenakte.
Apothekenverbände: „Patienten- und Rezeptdaten schützen“
„Die elektronische Verordnung wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen“, erklärt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer aktuellen Presseinformation – und geht damit in Sachen Telematik und E-Rezept in die Offensive. So wollen die ABDA, der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren „verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards“ für eine E-Verordnung entwickeln, heißt es in einer gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of intent“).
Im Blick haben die drei Partner die autonome Entscheidung der Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke kommt. „Der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium“, so Werner Dick, Vorstandsvorsitzender des VDARZ.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will bei der elektronischen Verschreibung „aufs Tempo drücken und Projekte vorantreiben“, die es ermöglichen sollen, dass alle Apotheken in Deutschland an den elektronischen Rezepten beteiligt werden, sobald die entsprechende Rechtslage hergestellt ist. „Da sind wir zuversichtlich, dass wir sehr schnell einen technischen Vorschlag an das Bundesgesundheitsministerium übermitteln können.“
E-Rezept: Speicherung auf Gesundheitskarte oder in einer Cloud
Alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sollen sich an der Entwicklung beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen diese Systemlösung nutzen. Technisch sind zwei Optionen vorstellbar: So könnte das E-Rezept direkt auf der Gesundheitskarte oder im Rahmen von Medikationsplan und Patientenakte in einer Cloud gespeichert werden. Der Patient geht mit seiner Gesundheitskarte dann in die Apotheke, wo die entsprechenden Daten ausgelesen werden und er seine Arzneimittel erhält, wie gewohnt.
Nach Angaben der ABDA ist ein bundesweiter Rollout geplant. Die drei Organisationen gehen auch davon aus, dass – zeitlich begrenzt – ein Nebeneinander von analogen und elektronischen Verordnungen notwendig sein wird.
von Angela Monecke
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (9) Seite 40-41
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