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Bei guter Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie stabiler Stoffwechsellage sieht die Bundesanstalt für Straßenwesen kein Hindernis für eine Fahreignung.
Gut eingestellte und geschulte Patienten mit Diabetes können Pkws, aber auch Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen oder Personentransportfahrzeuge sicher lenken. Zu dieser Aussage kommt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in ihrer neuen Begutachtungsleitlinie, die soeben erschienen ist. Voraussetzung für die Fahreignung ist eine zuverlässige, rechtzeitige Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie eine stabile Stoffwechsellage.
Erleidet eine Person innerhalb eines Jahres mehr als ein Mal eine so schwere Unterzuckerung, dass fremde Hilfe erforderlich ist, darf sie zunächst nicht mehr fahren. „Die neue Regelung ist ebenso vernünftig wie praxisnah und daher zu begrüßen“, sagt Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
Die Begutachtungsleitlinien der BASt definieren Vorgaben für zahlreiche Krankheiten, die ärztliche Gutachter berücksichtigen müssen, wenn sie die Fahreignung der Betroffenen bewerten sollen. Die Leitlinien werden fortlaufend aktualisiert und sind zuletzt am 1. Mai in neuer Fassung erschienen.
„Dabei wurden die Kriterien für Diabetes komplett überarbeitet“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG und Redaktionsmitglied des Diabetes-Journals. Das Gremium hat bei der Neufassung eng mit der BASt zusammengearbeitet und konnte so sicherstellen, dass sowohl die diabetologisch-fachliche Erfahrung wie auch die Interessen der Betroffenen hinreichend berücksichtigt sind.
Grundsätzlich unterscheidet die Richtlinie zwischen Therapien mit einem niedrigen und Therapien mit einem hohem Risiko für schwere Unterzuckerungen. Zu den Therapieformen mit niedrigem Hypoglykämierisiko zählen Ernährungsumstellung und Bewegung, Biduanide, Resorptionshemmer, Insulinsensitizer, DPP-4-Hemmer und GLP 1 Analoga. „Mit einem höheren Hypoglykämierisiko verbunden sind dagegen Sulfonylharnstoffe, ihre Analoga und Insulin“, so Dr. Hermann Finck, der für den Ausschuss Soziales maßgeblich an der Neufassung mitgewirkt hat.
Für Diabetespatienten, die einem niedrigen Hypoglykämierisiko unterliegen und ein Fahrzeug der Klasse 1 fahren möchten, gilt: Sofern ihr Stoffwechsel stabil ist und keine Folgeschäden vorliegen, können sie ohne Einschränkung Auto oder Motorrad fahren. „Im Fall einer Therapie mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen ist Pkw- oder Motorradfahren nach medikamentöser Einstellung durch den Arzt und einer Schulung möglich“, so Siegel. Darüber hinaus wird empfohlen, den Blutzuckerspiegel vor Fahrtantritt zu kontrollieren.
Für das Steuern von Fahrzeugen der Klasse 2 – etwa Lkws, Taxis oder Omnibusse – gelten strengere Anforderungen. Zunächst muss der Patient nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel in den zurückliegenden drei Monaten stabil halten konnte. „Behandelt er seine Erkrankung mit Diät oder Bewegung, sollte er sich auch durch einen Facharzt für Innere Medizin oder Diabetologen begutachten lassen“, erläutert Siegel.
Nimmt der Betroffene Medikamente mit niedrigem Hypoglykämierisiko ein, sind regelmäßige ärztliche Kontrollen sowie eine Nachbegutachtung durch einen Facharzt für Innere Medizin oder Diabetologen vorgeschrieben. Im Fall einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin sehen die Richtlinien neben ärztlichen Kontrollen eine fachärztliche Begutachtung alle drei Jahre vor. „Dabei ist auch die Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen“, erläutert Finck. „Termindruck, Arbeitszeiten oder etwa das Fahren nur auf dem Betriebsgelände beeinflussen das Gefährdungspotenzial.“
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur vorherigen Richtlinie: Sie stufte insulinpflichtige Diabetespatienten „als in der Regel nicht in der Lage“ ein, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden – Ausnahmen erforderten ein ausführliches Gutachten.
Neben Hypoglykämien gehören auch Folgeschäden des Diabetes zu den Faktoren, die eine Fahreignung einschränken können. „Erkrankungen der Augen, Nieren, Nerven oder Gefäße erfordern ein gesondertes verkehrsmedizinisches Gutachten“, betont Ebert. Bei einer Netzhauterkrankung, einer Retinopathie, muss das Sehvermögen regelmäßig überprüft werden. Kann ein Patient aufgrund von Stoffwechselstörungen oder Hypoglykämien zunächst nicht mehr fahren, lässt sich die Fahreignung durch Training oder Therapieänderungen wieder herstellen.
Eine , kann man auf der Liste von Ärzten, die als verkehrsmedizinische Gutachter arbeiten Website der DDG unter dem Menüpunkt „Arztsuche“ erstellen – dafür einfach bei „verkehrsmedizinische Gutachter“ ein Häkchen setzen und „Suchen“ anklicken.
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der DDG zu den neuen Begutachtungsleitlinien.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
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