Kinder begleiten auf Ferienfreizeit: Gibt es eine Art Sonderurlaub?

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Kinder begleiten auf Ferienfreizeit: Gibt es eine Art Sonderurlaub?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Unsere Tochter Leonie macht 2014 ihre erste Klassenfahrt (3 Tage). Des Weiteren überlegen wir, dass beide Töchter (Leonie 9, Sophie 6 Jahre; beide Diabetes Typ 1) evtl. an einer 14-tägigen Ferienfreizeit teilnehmen. In beiden Fällen würde meine Frau gern als Begleitperson mitfahren. Bei der Klassenfahrt auf jeden Fall, und bei der Ferienfreizeit ist die Überlegung, als “Kochmutter” mitzufahren.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass diese Begleitungen unterstützt werden seitens Krankenkasse oder Versorgungsamts aufgrund der medizinischen Notwendigkeit? Es geht uns darum, dass sich meine Frau für die Zeit ansonsten ja Urlaub nehmen müsste. Oder gibt es eine Art Sonderurlaub?

Ralf G. (E-Mail)

Oliver Ebert:

Kinder mit Diabetes können Anspruch auf Kostenübernahme für eine Begleitperson gegenüber dem Integrationsamt (als Integrationshilfe gem. §§ 53 und 54 SGB XII) wie auch gegenüber der Krankenkasse haben. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob die Begleitperson vorwiegend medizinische Leistungen wie Insulinspritzen/Messen (Krankenkasse) oder Überwachungsaufgaben (Integrationsamt) übernimmt; mitunter können beide (Krankenkasse und Integrationsamt) anteilig zuständig sein.

Am besten stellen Sie bei Krankenkasse und Integrationsamt einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Begleitperson. Schlagen Sie dort vor, dass Ihre Frau die Begleitung übernehmen will und die hierfür entstehenden Kosten erstattet haben möchte. Jedoch müssen die Krankenkasse oder das Amt die Begleitung durch Ihre Frau nicht akzeptieren, sondern können andere Dienste einsetzen. Mehr unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Rehabilitation-und-Teilhabe/reha-und-teilhabe.html

Gemäß § 2 Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte nur dann das Recht auf bis zu 10 Tage (unbezahlten) Sonderurlaub, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut (!) aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen; ein Akutfall liegt hier ja nicht vor. Allenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag könnte sich ein entsprechender Urlaubsanspruch ergeben.


Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (2) Seite 40

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  • moira postete ein Update vor 1 Tag, 18 Stunden

    Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
    (Wen es interessiert Band 2.3)

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen

    Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

  • bloodychaos postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag

    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

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