Krankmeldung wegen des Diabetes: Brauche ich jedes Mal ein Attest vom Arzt?

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Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate: das Energie-Versorger-Trio | Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com
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Krankmeldung wegen des Diabetes: Brauche ich jedes Mal ein Attest vom Arzt?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich bin seit acht Jahren bei derselben Firma angestellt und dort bislang sehr zufrieden. Auch meine Kollegen und der Chef haben nix an meiner Arbeit auszusetzen. Ich habe allerdings seit drei Jahren Diabetes und bin schwer einstellbar. Habe oft Unterzuckerungen und falle deshalb auch häufiger aus. Bei uns gibt es die Möglichkeit, die ersten zwei Krankheitstage auch ohne Attest zu fehlen.

Seitdem ich öfter ausfalle, sind Kollegen und Chef gar nicht mehr so glücklich mit mir. Teilweise wird, glaube ich, schon hinter meinem Rücken geredet … Was soll ich tun? Ich kann ja nichts gegen diese großen Schwankungen machen – halte mich schon strengstens an alle Vorschriften und so.

Droht mir evtl. eine Kündigung? Wie sehen meine Rechte aus? Soll ich jetzt jedes Mal zum Arzt gehen und mir ein Attest holen, damit ich abgesichert bin? Dazu raten mir Freunde, damit ich nachweisen kann, dass es am Diabetes liegt …

Isolde K., per E-Mail

Oliver Ebert:

Sofern Ihr Betrieb bis zu zehn Mitarbeiter hat, braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund; in größeren Betrieben greift das Kündigungsschutzgesetz und somit ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Allein der Diabetes wäre dort dann kein zulässiger Kündigungsgrund, allerdings könnte es bei sehr häufigen, langen Fehlzeiten im schlimmsten Fall zu einer personenbedingten Kündigung kommen. Ob Atteste notwendig sind, sollten Sie am besten im Gespräch mit Ihrem Chef klären; möglicherweise kann sich dadurch die Situation etwas entspannen.

In kleineren Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern ist kein Kündigungsgrund erforderlich; der Arbeitgeber kann dort jederzeit innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglichen Fristen und ohne Angabe von Gründen kündigen – selbst wenn Sie schon viele Jahre im Betrieb sind. Weitere Informationen und Tipps dazu finden Sie auf meiner Seite unter http://www.dia
betes-und-recht.de/arbeitsrecht/.


Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (12) Seite 48

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