- Soziales und Recht
Leistungskürzung: Zu offensiv über Diabetes gesprochen?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos und erhalte immer nur Absagen. Heute habe ich nun auch noch einen Bescheid der Arbeitsagentur bekommen, dass meine Leistungen gekürzt werden. Hintergrund ist wohl, dass ich bei Bewerbungen meine Diabetes-Erkrankung angegeben habe.
Die Arbeitsagentur wirft mir nun vor, dass ich durch die Mitteilung meiner Diabetes-Erkrankung den potentiellen Arbeitgebern signalisiert hätte, dass ich an den Stellen eigentlich gar nicht interessiert sei. Nachdem ich mich bei den Bewerbungen absichtlich unvorteilhaft gezeigt hätte, sei die Arbeitslosigkeit somit selbst verschuldet.
Ich müsse somit wegen “Pflichtverletzung” eine Kürzung meiner Leistungen hinnehmen. Ist das rechtens?
Klaus P.
Oliver Ebert:
Grundsätzlich ist es so, dass Leistungen tatsächlich gekürzt werden dürfen, wenn der Betroffene durch eigenes Verhalten bzw. Verschulden dafür verantwortlich ist, dass er nicht vermittelt werden kann. Davon wäre zum Beispiel auszugehen, wenn Sie durch Ihr Verhalten bei der Bewerbung hinreichenden Anlass dafür gegeben hätten, dass der Arbeitgeber Sie nicht einstellt. In Ihrem Fall kommt es nun darauf an, ob eine solche Pflichtwidrigkeit tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Es ist jedoch ungewöhnlich, dass die Arbeitsagentur überhaupt darüber informiert ist, dass Sie den Diabetes mitgeteilt hatten. Ich vermute daher, dass Sie im Bewerbungsgespräch wohl allzu offensiv über Ihren Gesundheitszustand sprechen – anders ist nur schwer zu erklären, dass die Behörde von der Mitteilung des Diabetes erfahren hat.
Offensichtlich wurde dem Arbeitgeber wohl der Eindruck vermittelt, dass Sie nicht ernstlich an der Stelle interessiert seien – was dieser dann der Arbeitsagentur auch mitteilte. Ganz schlecht wäre es auch, wenn Sie bereits bei der Bewerbung etwaige Einschränkungen oder Sonderregelungen zum Thema gemacht hätten.
Grundsätzlich müssen Sie den Diabetes gegenüber dem Arbeitgeber nicht mitteilen. Selbst eine entsprechende Frage des Arbeitgebers nach der Diabetes-Erkrankung muss in den meisten Fällen nicht beantwortet werden. Auch wenn Sie wahrscheinlich nur ehrlich sein und mit “offenen Karten” spielen wollten: Beim Arbeitgeber haben Sie damit wohl definitiv den falschen Eindruck hinterlassen.
Sie sollten daher kritisch überlegen, ob Sie sich bei der Bewerbung denn wirklich leistungsfähig gezeigt und tatsächlich alles getan haben, um die Arbeitgeber von sich zu überzeugen. Vor dem Hintergrund könnte ich mir vorstellen, dass die Leistungskürzung womöglich rechtmäßig sein könnte. Sie sollten aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, vielleicht kommt die nächsthöhere Behörde – bzw. im Fall einer Klage das Sozialgericht – zu einer anderen Beurteilung.
Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (11) Seite 48
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moira postete ein Update vor 2 Tagen, 5 Stunden
Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
(Wen es interessiert Band 2.3) -
moira postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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ole-t1 antwortete vor 3 Wochen, 6 Tagen
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
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