- Soziales und Recht
Muss die Kasse die Insulinpumpe bezahlen?
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Mein Arzt rät mir wegen stark schwankender Blutzuckerwerte zu einer Insulinpumpe. Meine Krankenkasse (TK) stellt sich aber quer mit der Finanzierung. Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, wenn mir der Arzt eine Pumpe verschreibt, und wie kann ich jetzt vorgehen? Soll ich deswegen die Krankenkasse wechseln?
Jasmin G., per E-Mail
Oliver Ebert:
Die Rechtslage ist hier relativ klar: Wenn die Insulinpumpentherapie medizinisch notwendig ist, muss die Kasse die Kosten hierfür übernehmen.
Allerdings müssen Sie den Nachweis erbringen, dass andere bzw. günstigere Therapiemöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Hierzu ist u. a. auch eine umfassende und ausführliche Dokumentation erforderlich. Wichtig ist auch, dass der Arzt eine gute und umfassende Begründung liefert, warum eine intensivierte Insulintherapie nicht mehr ausreicht.
Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (12) Seite 49
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