- Soziales und Recht
Noras (8) Schulausschluss: ungeheuerlich!
4 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Es klingt unglaublich – nachdem unsere Tochter Nora, 8 Jahre, die 1. und 2. Klasse ihrer Regelschule besuchen und das 2. Grundschuljahr auch mit gutem Ergebnis abschließen konnte, wurde sie nach den großen Ferien beim Start in die 3. Klasse plötzlich von der Klassenlehrerin abgewiesen.
Begründung: Die neue Lehrerin verweigert sich generell der Thematik Diabetes, will weder an das Messen erinnern noch Hilfestellung bei der Insulingabe geben oder auf ermittelte BZ-Werte Rücksicht nehmen. Wir als Eltern waren komplett vor den Kopf gestoßen, mit Argumenten war der “Pädagogin” nicht beizukommen, da sie gänzlich blockierte. Da der Besuch einer Parallelklasse nicht möglich war, wurde Nora die Teilnahme am Unterricht verweigert; auch die Direktorin folgte dieser eigenmächtigen Linie.
Eine Teilnahme am Unterricht zur Unterstützung von Nora als Ersatz für einen Schulbegleiter bzw. einen noch zu beauftragenden Pflegedienst wurde uns, auch nur vorübergehend, nicht gestattet. Man wollte uns zumuten, zu jeder Pause das Schulgebäude aufzusuchen, um anschließend die BZ-Messung, die Nahrungsaufnahme und Insulingabe zu überwachen. Wie das zu bewerkstelligen sei, das sei elterliche Aufgabe.
Gnädigerweise gestand man uns noch einen weiteren Tag Schule zu, auf unser inständiges Bitten, damit Nora sich noch von ihren Klassenkameraden verabschieden konnte. Man hat unser Kind auf diese Weise de facto an der Unterrichtsteilnahme gehindert und es uns sozusagen am darauffolgenden Tag mitsamt seinen kompletten Schulsachen (Bücher, Hefte, Kunstmaterialien, Hausschuhe etc.) übergeben.
Von Stund an durften wir sie zu Hause privat unterrichten – so viel zur Schulpflicht! Freundlicherweise lässt die Lehrerin uns noch einmal wöchentlich den aktuellen Unterrichtsstoff in Kurzform per E-Mail zukommen, gelegentlich dürfen wir uns auch Materialien bei Mitschülerinnen abholen bzw. sie werden gebracht.
Wir haben beim Schulamt interveniert, man hat uns im festen Glauben gelassen, Nora könne schon bald eine Inklusions-Schule besuchen. Hier sollten wir eine pädagogische Vereinbarung unterschreiben, die die Lehrerschaft von allen Pflichten hinsichtlich der Diabetes-Begleitung entbinden sollte, nicht einmal das Berechnen einer zu verabreichenden Insulinmenge sollte durch die Lehrer überwacht werden, um sie von jeglicher Verantwortung frei zu machen (einem 8-jährigen Kind jedoch wird die Verantwortung hierfür ohne Bedenken zugemutet).
Im weiteren Verlauf wurde klar, dass das Schulamt den Schwarzen Peter weiterreichen möchte an unsere Heimatgemeinde, die einem Antrag auf Zuweisung an die Inklusions-Schule zustimmen muss, bevor die Beschulung dort erfolgen kann. Unterdessen droht unser Kind zunehmend den Anschluss zu verlieren. Was ist Ihrer Meinung nach zu tun? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und erste Hilfestellung.
Michael H.
Oliver Ebert:
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt scheint mir ungeheuerlich und auch rechtlich nicht haltbar.
Nach dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) ist eine Benachteiligung behinderter Menschen untersagt; vielmehr muss der Staat alles unternehmen, um eine Eingliederung (Inklusion/Integration) sicherzustellen. Die Schule ist also grundsätzlich verpflichtet, alle ihr zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um Kindern mit chronischer Krankheit eine Teilnahme am Regelschulbesuch zu ermöglichen.
Sie hatten insoweit auch berichtet, dass die Teilnahme an der Schule bis dahin unproblematisch war und Ihre Tochter auch mit gutem Ergebnis abschließen konnte. Allerdings ist das Lehrpersonal nicht verpflichtet, medizinische Leistungen zu erbringen. In der Regel und in den meisten Fällen erklären sich Lehrer bereit, überobligationsmäßig solche Hilfe zu leisten; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Wird dies wie im Falle der neuen Lehrerin verweigert, liegt die Ursache häufig in unbegründeten Ängsten vor einer Haftung, manchmal sind auch übersteigerte Anspruchshaltungen bzw. unangemessene Forderungen der Eltern Ursache eines solchen Konflikts.
Ein Ausschluss Ihrer Tochter vom Schulbetrieb darf aber nur erfolgen, wenn diese nicht regelschulfähig ist; in solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, die notwendigen Unterstützungshandlungen zum Beispiel durch Begleitpersonen oder Pflegedienste sicherzustellen.
Ihre Tochter bzw. Sie als Eltern haben hierzu auch Anspruch auf entsprechende Integrationsleistungen; diese lassen sich meist ohne größere Probleme durchsetzen. So hat beispielsweise das Sozialgericht Dresden entschieden, dass für ein zweijähriges Kind eine entsprechende Assistenzperson zur Teilnahme an einer Kindertagesstätte bewilligt werden muss (Beschluss vom 19.04.2013, Az.: S 19 SO 89/13 ER).
Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat in einem Eilververfahren (Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 3 M 337/13) klargestellt, dass ein Kind mit Diabetes nur im Ausnahmefall an eine Förderschule verwiesen werden darf. Ich empfehle Ihnen daher, sich zunächst nochmals mit der Schule auseinanderzusetzen und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Vielleicht hilft es ja auch, der Lehrerin eine entsprechende Haftungsverzichtserklärung anzubieten, d. h. dass sie insoweit keine Befürchtung haben muss, von Ihnen aufgrund eines versehentlichen Fehlers beim Messen, Spritzen oder Nahrungsaufnahme womöglich haftbar gemacht zu werden.
Auch können Sie als Alternative anbieten, dass eine entsprechende Begleitperson bzw. Assistenzperson diese Aufgaben übernimmt und gegebenenfalls in den Pausen vorbeischauen kann.
Zur Klärung und gegebenenfalls Durchsetzung dieser rechtlichen Ansprüche empfehle ich Ihnen dringend die Inanspruchnahme eines spezialisierten Anwalts vor Ort. Adressen von spezialisierten Anwälten (Fachanwalt für Sozialrecht) gibt Ihnen Ihre zuständige Anwaltskammer.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (2) Seite 54-55
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Aus der Community
Gut beraten – oder guter Rat teuer
9 Minuten
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Über uns
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
Werde Teil unserer Community
Community-Feed
-
bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 20 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
-
thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri


Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.