Praktikum während der Pandemie: Befreiung wurde zurückgezogen – was tun?

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Praktikum während der Pandemie: Befreiung wurde zurückgezogen – was tun?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage

Ich melde mich bei Ihnen, da mich mein Diabetologe auf Sie aufmerksam gemacht hat und ich Ihren rechtlichen Rat brauche. Ich studiere aktuell Wirtschaftsingenieurwesen. Für diesen Studiengang ist normalerweise ein Vorpraktikum erforderlich. Da ich aber an Diabetes mellitus Typ 1 leide und aufgrund der COVID-19-Pademie, ist es sehr schwer für mich, ein Praktikum zu absolvieren. Mein Diabetologe hat mir auch vom Praktikum abgeraten.
Auch in der Praktikumsordnung steht, dass Menschen mit Behinderung davon ausgenommen werden können.

Ich sollte mich nur beim Praktikumsamt melden. Das tat ich auch und freundlicherweise wurde mir von dessen Leiter ein Schein gegeben, damit ich das Praktikum nicht mehr absolvieren muss. Ich sollte diesen Schein dann nur noch beim Prüfungssekretariat abgeben. Dann, ein paar Wochen später, bekam ich eine Mail, dass ich das Praktikum doch absolvieren muss. Und der Leiter des Praktikumsamts wurde komischerweise „entmachtet“. Ich verlange nun mein Recht, was mir ja schon eingeräumt worden war. Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können.

Bastian C.


Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann ich Ihnen nur pauschale Hinweise geben, da ich die konkreten Vorschriften nicht kenne, in denen die Regelungen zum Praktikum für Ihr Studium festgelegt sind, also die Studien- oder Praktikumsverordnung.
In jedem Fall würde ich Ihnen raten, bei der Hochschule einen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Befreiung vom Vorpraktikum einzureichen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie ja bereits die Befreiung erhalten haben, und fügen Sie den entsprechenden Schein nochmals bei.

Weiterhin können Sie zur Begründung angeben, dass der Diabetes als chronische Krankheit eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX darstellt und Sie deswegen die Voraussetzungen der Praktikumsordnung erfüllen. Hilfreich wäre es außerdem, wenn Ihr Arzt hierzu ein Attest ausstellen könnte, in dem er begründet, warum er Ihnen aus ärztlicher Sicht von dem Praktikum während der ­COVID-19-Pandemie abrät.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (9) Seite 48

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