- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: CGM-System weicht stark ab – ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
3 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, wann ein CGM-System als mangelhaft gilt und ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Vor einer Klage müssen Ursachen der Messabweichungen wie Zeitverzögerungen, Bedienfehler oder andere Störquellen ausgeschlossen werden.
Die Frage
Ich habe seit längerem Probleme mit meinem CGM: Es gibt Abweichungen zwischen blutigen Selbstmessungen und den Sensorglukose-Werten des CGM von bis zu über 100 % in beide Richtungen (mal zu hoch, mal zu niedrig). Die Mängel sind per Fotos und per Software mittels Kurven und CSV-Dateien belegbar.
Ich habe die Mängel telefonisch und per E-Mail mit dem Service des Herstellers erörtert. Zudem habe ich die Mängel schriftlich, auch zweimal per Einschreiben mit Fristsetzung und Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag (bin privat mit Beihilfe versichert; die Pumpe samt anderen Hilfsmitteln ist laut deren Auskunft mein Privateigentum).
Ich habe den Rücktritt vom Vertrag nochmals per Einschreiben erklärt und die Erstattung des Kaufpreises gefordert (4.909 € alles, 3.960 € nur die Pumpe und 949 € nur Transmitter, Kaufdatum 01.07.2019, Rücktrittserklärung zum 04.02.2020).
Der Hersteller interessiert sich dafür aber nicht und hat nicht einmal einen Mängelbehebungsversuch unternommen; er reagiert auch nicht auf meine Erstattungsforderungen.
Macht es Sinn, nun gegen den Hersteller gerichtlich vorzugehen und den Rückerstattungsbetrag einzuklagen?
Peter P., Hamburg
Die Antwort von Oliver Ebert
Wenn das CGM-System tatsächlich fehlerhaft ist, können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Sie haben dann u. a. das Recht, entweder – wie Sie es ja getan haben – den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und den Kaufpreis zurückzuerhalten oder Schadensersatz zu fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass tatsächlich ein relevanter Mangel vorliegt, d. h. das CGM-System müsste trotz ordnungsgemäßer Bedienung erheblich fehlerhaft messen.
Dies könnte hier problematisch sein, denn es gibt keine zwingende Vorschrift, an der die Genauigkeit von CGM-Systemen zu beurteilen ist. Zudem sind Selbstmessungen im Blut und die vom Sensor in der Gewebsflüssigkeit ermittelten Messwerte nur bedingt vergleichbar. Ein wesentlicher Unterschied ist die zeitliche Verzögerung; der bei einer Sensormessung ermittelte Wert hinkt dem blutig gemessenen Glukosegehalt um ca. 10 bis 15 Minuten hinterher.
Dazu gibt es auch zahlreiche weitere Fehlerquellen, die solche Abweichungen begründen könnten: So könnte bereits die blutige Selbstmessung durch Störeinflüsse ein fehlerhaftes Ergebnis geliefert haben, z. B. durch verunreinigte Hände, eine unzureichende Qualität des Messsystems, abgelaufene bzw. durch Hitze unbrauchbar gewordene Teststreifen oder eine zu geringe Blutmenge.
Und auch beim Sensor gibt es einige Fehlerquellen, die nicht zwingend auf das System selbst zurückzuführen sind, beispielsweise eine „schlechte“ bzw. vom Hersteller nicht ausdrücklich für den Sensor zugelassene Körperstelle oder einen ungenügenden Sitz des Sensors. Auch die Einnahme oder Anwendung von „Störsubstanzen“ wie Ascorbinsäure (Vitamin C) oder Salicylsäure (enthalten in einigen Schmerzmitteln wie Aspirin und manchen Hautpflegeprodukten) können den Sensorwert nicht unerheblich beeinflussen.
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Ungenaue Ergebnisse der Sensormessung können auch durch Infekte, schwere Dehydratation und exzessiven Flüssigkeitsverlust bedingt sein. Vielmals weisen die Hersteller in der Bedienungsanleitung auch noch auf weitere Situationen bzw. Besonderheiten hin, die sich auf die Qualität der Sensormessung auswirken können.
Ein Fehler des Systems – und damit ein „Gewährleistungsfall“ – wird daher nur vorliegen, wenn alle diese Fehlerquellen sicher und nachweislich ausgeschlossen sind und es dennoch zu erheblichen Fehlmessungen kommt. Ein solcher Nachweis ist nur unter Laborbedingungen zu führen, einfache Aufzeichnungen wie Fotos oder Computerausdrucke reichen dazu nicht aus.
Vor diesem Hintergrund wird es wahrscheinlich schwierig werden, gegen den Hersteller erfolgreich juristisch vorzugehen. Da die Erfolgsaussichten letztlich vom Ergebnis einer gutachterlichen Prüfung abhängen, birgt ein Rechtsstreit ein hohes Kostenrisiko. Ich würde Ihnen eine Klage daher allenfalls dann empfehlen, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese auch die Kosten übernimmt.
Was Sie aber tun können: Sofern Sie der begründeten Auffassung sind, dass keine anderen Fehlerquellen infrage kommen und das CGM-System wirklich erheblich fehlerhaft misst, dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Meldung einreichen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (7) Seite 53
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olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 18 Stunden
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliverzojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 19 Stunden
Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂
darktear postete ein Update vor 4 Tagen, 11 Stunden
Hallo,
hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁LG Sandra
- olivers antwortete vor 2 Tagen, 18 Stunden
Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
Gruß Oliver - darktear antwortete vor 20 Stunden, 5 Minuten
@olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne ProblemeGruß Sandra



