Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Pandemie-Maßnahmen – die rechtliche Situation für Menschen mit Diabetes

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© Robert Kneschke - AdobeStock
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Pandemie-Maßnahmen – die rechtliche Situation für Menschen mit Diabetes

Das Corona-Pandemie beeinträchtigt noch immer das Leben im Land, die Maßnahmen führen auch im Arbeitsleben und im sozialen Alltag weiter zu Belastungen. Experte Oliver Ebert hat dazu schon einige Antworten auf wichtige rechtliche Fragen gegeben, die sich Diabetes-Patienten stellen. Hier greift er weitere drängende Fragen von Leserinnen und Lesern auf.

Die Frage: Anspruch auf Schutz am Arbeitsplatz als Risikopatient?

Mein Sohn ist Diabetiker Typ 1. Sein Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz vor Corona. Abstand halten ist in den Büros nicht möglich. Welche Möglichkeiten hat mein Sohn als Risikopatient, sich zu schützen? Auf Anfragen wird vom Arbeitgeber nicht reagiert.

Die Antwort von Oliver Ebert

Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Er hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht, die sich u. a. aus § 3 ArbSchG ergibt. Was genau zu tun ist, hängt von der Art und Größe des Betriebs ab: Man muss also im Einzelfall prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Stehen beispielsweise – wie hier – keine ausreichend großen Räumlichkeiten zur Verfügung, um die Abstandsregeln einhalten zu können, dann könnte über eine Änderung der Arbeitszeiten nachgedacht werden, beispielsweise dass in unterschiedlichen Schichten gearbeitet wird, sodass weniger Beschäftigte gleichzeitig im Büro anwesend sind. Auch eine Ausstattung mit Schutzmasken oder die Anbringung von Plexiglasscheiben als Spuck-/Spritzschutz könnte in Frage kommen.

Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann hat der Arbeitgeber mit diesem schnell die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu vereinbaren. Der Arbeitgeber muss aber auch in kleineren Betrieben die Beschwerden von Arbeitnehmern ernst nehmen: Gemäß § 81 Abs. 3 BetrVG müssen Arbeitnehmer zu Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit angehört werden.

Auch kann man sich als Arbeitnehmer gemäß § 17 (2) ArbSchG beschweren, wenn der Arbeitsschutz nicht gewährleistet ist. Reagiert der Arbeitgeber trotzdem nicht, dann können sich die Beschäftigten – auch anonym – an die zuständige Behörde wenden, also an das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz.


Die Frage: Verdienstausfall für Betreuung des Kindes?

Unsere Kita ist geschlossen, und ich habe als alleinerziehende Mutter niemanden, der zu Hause auf mein Kind mit Diabetes aufpasst. Bislang habe ich bezahlten Urlaub genommen bzw. Sonderurlaub erhalten. Nun möchte mein Arbeitgeber mich aber nicht länger bezahlt freistellen, sondern mir nur noch unbezahlten Urlaub geben. Bekomme ich den Verdienstausfall ersetzt?

Die Antwort von Oliver Ebert

Der Arbeitgeber ist nur unter engen Voraussetzungen zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet. Gemäß § 616 BGB besteht ein solcher Lohnfortzahlungsanspruch nämlich nur für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche“ Zeit. Ein Ausfall über mehrere Wochen oder gar Monate dürfte davon daher wahrscheinlich nicht umfasst sein.

Unter Umständen kann man in solchen Fällen vom Staat Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten, wenn man als Eltern wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten kann. Geregelt ist dies in der neuen Vorschrift des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz: Die Entschädigung beträgt 67 % des Nettoeinkommens und wird für bis zu sechs Wochen gewährt; allerdings ist der Betrag auf maximal 2 016 Euro pro Monat begrenzt.

Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei den zuständigen Behörden einen entsprechenden Erstattungsantrag stellen kann. Die Regelung gilt allerdings nur für die Zeiten, in denen die Einrichtung außerplanmäßig wegen des Corona-Virus geschlossen ist. Während der üblichen Ferienzeiten gibt es daher keine Entschädigung. Momentan ist die Regelung noch bis Ende 2020 befristet.

Voraussetzung ist, dass man das Kind aufgrund der Schließung selbst betreuen muss und daher der beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Auch muss plausibel dargelegt werden, dass keine Möglichkeit einer zumutbaren, anderweitigen Betreuung (z. B. durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen) besteht. Auf eine mögliche Betreuung durch die Großeltern darf man allerdings nicht verwiesen werden, denn diese zählen in der Regel zu einer selbst besonders gefährdeten Risikogruppe.

Die Entschädigung setzt weiterhin voraus, dass man ein Kind bis zum 12. Lebensjahr oder ein Kind mit Behinderungen betreut. Bei Kindern mit Diabetes gilt daher eine Besonderheit: Diabetes ist eine chronische Krankheit und zählt als Behinderung. Es besteht daher die Möglichkeit, dass man auch für ältere Kinder noch die Entschädigung bekommt. Voraussetzung ist aber natürlich, dass das Kind nicht allein klarkommt und auf Hilfe angewiesen ist.


Die Frage: Muss unser Kind als Risikopatient der Schule fernbleiben?

Menschen mit Diabetes gelten als besondere Risikogruppe. Wir haben daher Sorge, dass unser Kind mit Diabetes zu Hause bleiben muss, wenn die Schulen wieder öffnen.

Die Antwort von Oliver Ebert

Das Robert Koch-Institut (RKI) vertritt bislang leider noch immer die Auffassung, dass Menschen mit Diabetes generell zu einer besonders gefährdeten Risikogruppe zählen. Allerdings dürfte das so pauschal nicht zutreffen: Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht häufiger an COVID-19 als die Durchschnittsbevölkerung.

Zwar gibt es Hinweise darauf, dass der Krankheitsverlauf bei dieser Patientengruppe schwerer sein kann, doch die meisten an COVID-19 Verstorbenen mit Diabetes waren hochbetagt und hatten weitere Erkrankungen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) weist daher ausdrücklich darauf hin, dass bislang keine medizinischen Daten vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung rechtfertigen bzw. notwendig machen würden.

Falls Schule oder Kindergarten hier dennoch Bedenken haben, können möglicherweise die Informationsmaterialien helfen, die vom Ausschuss Soziales der DDG bzw. der AGPD erstellt wurden.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (6) Seite 50-51

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  • olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 18 Stunden

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

  • zojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 19 Stunden

    Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂

  • Hallo,

    hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
    Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
    Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
    Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
    Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
    Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁

    LG Sandra

    • Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
      Gruß Oliver

    • @olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
      Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
      Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne Probleme

      Gruß Sandra