- Soziales und Recht
Risikoversicherung trotz Diabetes
2 Minuten
Für viele Diabetiker ist es inzwischen schwierig geworden, eine Risikoversicherung zu erhalten (Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung). Vor Versicherungsabschluss wird dort nämlich regelmäßig eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, man muss dann umfassende Angaben über seine Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen machen; auch die Diabetes-Erkrankung muss angegeben werden.
Annahme einer Täuschung
Dies wurde inzwischen von mehreren Gerichten so bestätigt; eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (
Vollständig und umfassend
Und weiter:
Die Versicherung entscheidet dann je nach individueller Risikoabschätzung, ob sich der Abschluss eines Vertrages für das Unternehmen "lohnt": Bei Diabetikern – zumal mit Folgeerkrankungen – führt diese Risikobewertung meist dazu, dass das Versicherungsrisiko als zu hoch eingeschätzt wird – und daher kein Versicherungsvertrag angeboten wird. Allerdings kann man auch nicht pauschal behaupten, dass es für Menschen mit Diabetes unmöglich sei, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Tatsächlich hängt es immer vom Einzelfall ab; es sind doch viele Fälle bekannt, in denen eine Versicherung möglich war.
Allerdings müssen immer
Meist nicht versicherbar
Allerdings gilt umgekehrt: Wenn der Betreffende aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung nicht einmal einen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, dann dürften deren konkrete, "schlimmste" Risiken meist ebenfalls nicht versicherbar sein – wie Erblindung, Herzinfarkt, Schlaganfall samt Folgeerscheinungen, Niereninsuffizienz, Amputationen oder Impotenz.
Bereits abgelehnt?
Neben den Gesundheitsfragen muss man bei der Antragstellung auch oftmals angeben, ob man bereits von einem anderen Unternehmen abgelehnt wurde bzw. dort einen Antrag gestellt hat. Da man auch diese Frage wahrheitsgemäß beantworten muss, führt dies zu folgendem Problem: Wer bereits von einem Versicherer abgelehnt wurde, den wird auch ein anderes Unternehmen kaum versichern wollen.
Tipps für den Antrag
Man sollte bei der Antragstellung daher unbedingt wie folgt vorgehen: Suchen Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler auf, der Ihnen verschiedene Angebote vorlegt, und stellen Sie dann zeitgleich Anträge bei unterschiedlichen, möglichst vielen Versicherungsgesellschaften: So können Sie wahrheitsgemäß in jedem Antrag angeben, dass Sie zuvor von noch keiner anderen Versicherung abgelehnt wurden und in der Vergangenheit auch kein anderer Antrag gestellt worden ist.
Auch wenn dann sogar mehrere Versicherungen zum Abschluss bereit wären, hätten Sie keinerlei Risiko: Als Privatperson können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich ohne Kosten von einem Versicherungsvertrag zurücktreten.
Schwerbehindertenausweis kann nachteilig sein!
Immer mehr Versicherungen fragen auch danach, ob eine (Schwer-)Behinderung festgestellt ist oder dies in der Vergangenheit beantragt wurde. Auch diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.Wenn Eltern also für ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis beantragt hatten, dann hilft es hier nichts, wenn dieser aus taktischen Gründen dann nicht mehr verlängert wurde – angeben muss man das trotzdem.
Es ist für Menschen mit Diabetes ohnehin sehr schwer, eine Risikoversicherung zu erhalten (Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung). Es dürfte klar sein, wie die Entscheidung der Versicherung ausfällt, wenn nicht "nur" eine chronische Krankheit wie Diabetes vorliegt, sondern dazu noch von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen werden muss – denn ansonsten wäre ja keine Behinderung beantragt oder festgesfestgestellt worden.
Unbekannte Erkrankungen bei Vertragsabschluss?
Gemäß § 41 bzw. § 172 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann ein Versicherer nachträglich
Aufnahmegarantie bei manchen Anbietern
Einige private Krankenversicherungen (z. B. Debeka, HUK Coburg) bieten inzwischen eine Aufnahmegarantie, selbst wenn Vorerkrankungen vorliegen. Der Risikozuschlag soll dabei höchstens 30 Prozent betragen. Allerdings bleibt diese Möglichkeit meist nur dann, wenn man innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht einen Antrag stellt.
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