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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Bei unserer Tochter Lea (7 Jahre) wurde vor drei Wochen Diabetes 1 festgestellt. Wenn wir nun einen Schwerbehindertenausweis beantragen, um die Vorteile bis zum 16. Lebensjahr zu nutzen (Steuervorteil/öffentlicher Nahverkehr), kann sie dann, wenn es um Bewerbungen ins Arbeitsleben geht (nach dem 16. Lj.), sich selbst dazu entscheiden, den Schwerbehindertenausweis nicht mehr zu nutzen und nicht bei potenziellen Arbeitgebern bekannt zu geben (bei Bewerbungen beispielsweise)?
Wenn wir jetzt keinen Ausweis beantragen, muss sie ja auch nicht die Erkrankung melden, wenn ich es richtig verstanden habe.
Sabine M.
Sofern der Schwerbehindertenausweis nur befristet ausgestellt wird, dann kann sich Ihre Tochter natürlich dazu entscheiden, diesen nicht weiter zu verlängern. Allerdings ist fraglich, ob dies weiterhilft, denn die Behinderung ist zu diesem Zeitpunkt ja bereits aktenkundig.Derzeit muss ein Schwerbehindertenausweis im Bewerbungsgespräch nicht angegeben werden bzw. man darf eine entsprechende Frage wahrheitswidrig verneinen. Ob dies aber auch in Zukunft immer so sein wird, lässt sich nicht vorhersagen; möglicherweise ändert sich die Rechtsprechung bis dahin wieder.
Ein weiterer Aspekt sollte bedacht werden:Es ist für Menschen mit Diabetes ohnehin sehr schwer, eine Risikoversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung) zu erhalten; die Frage der Versicherung nach Vorerkrankungen muss wahrheitsgemäß beantwortet werden und führt oft zur Ablehnung des Versicherungsantrags. Zwischenzeitlich wird aber oft auch noch danach gefragt, ob eine Behinderung festgestellt ist – oder dies in der Vergangenheit beantragt wurde. Wenn zum Diabetes also dann auch noch eine festgestellte Behinderung hinzukommt, dann dürfte es noch schwieriger werden, eine Versicherung zu erhalten.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (6) Seite 44
5 Minuten
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