- Soziales und Recht
Selbsthilfegruppe: Wer haftet bei falscher Beratung?
3 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich leite seit vielen Jahren eine Selbsthilfegruppe. Wir führen regelmäßig Vortragsveranstaltungen rund um das Thema Diabetes durch, dazu geben wir Auskunft zu Fragen hinsichtlich Schwerbehinderung und Rente. Jetzt habe ich aber gehört, dass es hier möglicherweise ein Haftungsrisiko geben könnte. Ich dachte immer, eine Auskunft sei unverbindlich und daher auch ohne entsprechendes Haftungsrisiko. Was müssen wir beachten, um mögliche Risiken zu vermeiden oder zu verringern?
Claudia T. aus M.
Die Antwort von Oliver Ebert:
Sie müssen sich hier nicht allzu viele Gedanken machen; allerdings kann ich auch keine vollständige Entwarnung geben. Für Auskünfte im privaten Umfeld besteht gemäß § 675 Abs. 2 BGB regelmäßig keine Haftung. Das Gesetz stellt klar, dass „wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, […] zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet“ ist.
Es gibt aber Ausnahmen: Wer für die Beratungsleistung ein Entgelt verlangt, der haftet grundsätzlich immer. Auch darf die Beratung an sich nicht gegen bestehende Gesetze und Bestimmungen verstoßen. Beispielsweise dürfen Laien keine Beratungstätigkeiten vornehmen, die durch Gesetz ausschließlich Ärzten oder Anwälten vorbehalten sind. Wer Diagnosen stellt oder gar medizinische „Behandlungen“ durchführt, ohne Arzt zu sein, der ist recht schnell in einer Haftung. Problematisch sind daher insbesondere vermeintlich gut gemeinte „Ratschläge“, eine vom Arzt verordnete Medikamentendosis, Insulinmenge oder den vorhandenen Spritzplan eigenmächtig abzuändern.
Wer über ein besonderes Sachwissen oder eine besondere Vertrauensposition verfügt, den können ebenfalls erhöhte Sorgfalts- und Aufklärungspflichten treffen. Die Betroffenen bringen demjenigen nämlich ein erhöhtes Maß an Vertrauen entgegen und werden die erhaltenen Ratschläge möglicherweise ohne weitere Rückfrage mit einem Arzt oder Anwalt befolgen. Hier müsste auf jeden Fall klargestellt werden, dass im Zweifel zuvor immer noch ein Arzt bzw. Anwalt gefragt werden sollte.
Vorsichtig sollte man daher – insbesondere bei öffentlichen Beratungen – auch sein mit „Tipps“ zu konkreten juristischen Fragestellungen: Abgesehen davon, dass eine Rechtsberatung grundsätzlich nur im privaten Umfeld zulässig ist, ergeben sich hier nicht selten erhebliche Haftungsrisiken. Wenn ein Betroffener z. B. wissen will, wie lange er Zeit hat, um Widerspruch gegen einen ablehnenden Behinderungsbescheid einzulegen oder Klage gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu erheben, sollte man sehr zurückhaltend sein:
Würde z. B. im Rahmen der Sozialberatung Ihrer Selbsthilfegruppe eine falsche – oder unvollständige – Auskunft gegeben und käme es dann zur Fristversäumung, so wäre eine Haftung nicht unrealistisch. Betroffene könnten vorbringen, man habe darauf vertraut, dass die erhaltenen Auskünfte richtig seien – es sei schließlich ein Unterschied, ob man sich einen „Rechtstipp“ von einem Freund oder Bekannten hole oder die Auskunft von vermeintlich fachkundigen Beratern erhält.
Ein weiteres Haftungsfeld ergibt sich, wenn durch die Auskunft mittelbar die Interessen Dritter berührt werden. Dies kann z. B. passieren, wenn im Rahmen einer Auskunft von einem bestimmten Arzt oder Produkt abgeraten wird. Hier ist sehr schnell die Grenze einer (noch zulässigen) Meinungsäußerung überschritten, vor allem wenn unwahre bzw. nicht beweisbare und potenziell geschäfts- bzw. absatzschädigende Behauptungen erhoben werden.
Wenn Sie z. B. mit einem Blutzuckermessgerät nicht zufrieden sind, dürfen Sie selbstverständlich andere über Ihre Meinung und die Gründe informieren. Unzulässig wäre aber z. B. zu behaupten, dass das Gerät „ungenau“ bzw. „nicht richtig“ messe, wenn Sie keinen sicheren Beweis haben. Hierzu wäre nämlich erforderlich, dass die fehlerhafte Messqualität durch ein sachgerecht und wissenschaftlich erstelltes Gutachten nachgewiesen werden kann – eine lediglich „gefühlte“ Ungenauigkeit oder der Vergleich mit anderen Messgeräten würde nicht ausreichen.
Generell gilt aber, dass für Auskünfte in der Selbsthilfegruppe sicherlich keine allzu großen Risiken bestehen und Sie daher auch grundsätzlich im Rahmen einer angebotenen Sozialberatung entsprechende Informationen geben dürfen.
Vorsichtig sollten Sie vor allem dann sein, wenn die Auskünfte über allgemeine Anfragen hinausgehen und sich allzu konkret auf eine individuelle Situation des Fragestellers beziehen. Hier sollte man genau prüfen, ob Sie berechtigt und im Zweifel auch hinreichend kompetent sind, dem Informationsbedürfnis in der tatsächlich gebotenen Weise gerecht zu werden. In jedem Fall empfiehlt sich ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass Ihr Ratschlag die Konsultation eines Arztes oder Anwalts nicht ersetzen kann und soll.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (2) Seite 48-49
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bloodychaos postete ein Update vor 5 Tagen, 11 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.