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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Ich habe den Führerschein seit 1972 ohne Unfall und fahre die letzten 10 Jahre 15 000 km im Jahr. Durch auffälliges Fahrverhalten (gemeldet durch einen Dritten) wurde die Polizei auf mein Fahrzeug aufmerksam gemacht. Ich wurde von der Polizei angehalten, dabei habe ich einen Leitpfosten beschädigt. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich unterzuckert, dies wurde vom herbeigerufenen Rettungsteam bestätigt (gemessener Wert 70 mg/dl bzw. 3,9 mmol/l) und behandelt.
Der Fehler lag aber bei mir, ich hatte vor lauter Stress vergessen, den Blutzucker zu messen, und zuvor auch viel gespritzt. Normalerweise messe ich immer viel und spüre Unterzuckerungen auch rechtzeitig. Die Polizei hat trotzdem keine Anzeige erstattet, den Vorfall allerdings an die Straßenverkehrsbehörde gemeldet. Diese verlangte nun ein Gutachten. Ich ging dann zu einer Begutachtungsstelle, der Arzt dort meinte gleich, ich dürfe nicht mehr fahren.
Die Behörde hat mir nahegelegt, freiwillig den Führerschein abzugeben, da man mir ansonsten die Fahrerlaubnis entziehen wird. Kann ich mich hiergegen wehren?
Brigitte B., per E-Mail
Ohne Kenntnis der Akten kann man dazu leider keine konkrete Aussage treffen. Allerdings scheint mir in Ihrem Fall schon einiges schiefgelaufen zu sein: Wenn klar ist, dass es sich lediglich um einen Verhaltensfehler handelte und Sie Unterzuckerungen ansonsten zuverlässig wahrnehmen, dann ist die Auffassung des Gutachters ziemlich unverständlich und so wohl auch nicht richtig. Sie sollten daher keinesfalls den Führerschein freiwillig abgeben, sondern umgehend ein weiteres Gutachten bei einem Verkehrsmediziner einholen, der sich mit Diabetes auskennt.
Auf der Internetseite der Deutschen Diabetes Gesellschaft gibt es eine Suchfunktion, um nach diabetologisch qualifizierten Verkehrsmedizinern in Ihrer Nähe zu suchen: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche.html.
Teilen Sie der Behörde mit, dass Sie ein weiteres Gutachten vorlegen werden. Wenn der Arzt dort Ihre Fahreignung bestätigt, dann müsste die Behörde erhebliche, nachvollziehbare Gründe anbringen, um Ihnen dennoch den Führerschein wegzunehmen. In jedem Fall sollten Sie gegen einen solchen Bescheid umgehend Widerspruch einlegen; ich empfehle hierzu dann dringend gleich die Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalts.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (11) Seite 62
5 Minuten
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