Traumjob mit Diabetes?! – Diese Rechte haben Betroffene

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Traumjob mit Diabetes?! – Diese Rechte haben Betroffene

Junge Menschen mit Typ-1-Diabetes sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselerkrankung ihren Traumberuf ergreifen können. Berufstätige, bei denen Diabetes festgestellt wird, stehen vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen. Welche Rechte Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Redakteur des Diabetes-Journals.

Für die meisten Berufe ist Diabetes kein Hindernisgrund – eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Bei der Berufswahl sollten Betroffene ihre Interessen und Fähigkeiten an erste Stelle setzen. Denn es gibt nur wenige Berufsfelder, die für sie ungeeignet sind. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen, zum Beispiel die Arbeit als Pilot oder Busfahrer.

„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Ebert und betont: „Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen kann den Wunschberuf eventuell doch noch möglich machen.“

Bei der Bewerbung und im Gespräch

Vor einem Bewerbungsgespräch sollten sich Diabetespatienten auf mögliche Fragen zur persönlichen Gesundheit vorbereiten, am besten gemeinsam mit einem in der Sache erfahrenen Diabetologen. „Es besteht keine Verpflichtung, den potenziellen Arbeitgeber über die Diabetes-Erkrankung zu informieren“, erklärt Ebert.

Einige Unternehmen verlangen eine Einstellungsuntersuchung, die jedoch nur unter Zustimmung des Bewerbers stattfindet. „Diese basiert auf freiwilliger Basis“, sagt Ebert, betont aber: „Der Arbeitgeber darf die Einstellung aber von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.“ Der Betriebsarzt ist, wie jeder andere Arzt auch, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf er dem Arbeitgeber keine Informationen über Befunde mitteilen.

Im Job

„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert. Den engsten Kollegenkreis sollten sie aber über die Diabeteserkrankung informieren, denn das fördert Verständnis für Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen. Zudem ebnet es den Weg für eventuelle Notfälle, bei denen die Kollegen im Ernstfall eingreifen müssen.

Experten-Chat am 23. Februar 2017

Schon jetzt können Fragen auf www.diabetesde.org eingesendet werden.
Am Donnerstag, den 23. Februar 2017 von 17.00 bis 19.00 Uhr stellt sich Oliver Ebert dann im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe allen Fragen zu den Rechten von Menschen mit Diabetes im Beruf.


Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE

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