- Soziales und Recht
Unfall bei Unterzuckerung: Muss ich einen Teil selbst zahlen
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich habe in Unterzuckerung einen Verkehrsunfall verursacht. Bei der Polizei habe ich angegeben, dass ich vor Fahrtantritt meinen Blutzuckerwert mit 92 mg/dl (5,1 mmol/l) gemessen habe. Aus mir unerklärlichen Gründen hatte ich während der Fahrt dann jedoch eine schwere Unterzuckerung und habe hierdurch einen Unfall verursacht.
Ich wurde hierauf zunächst wegen Straßenverkehrsgefährdung angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt, weil mir ein Verschulden nicht nachgewiesen werden konnte. Nun will aber meine Haftpflichtversicherung im Rahmen eines „Haftungsregresses“, dass ich 5.000 Euro von dem regulierten Schaden zahle, da ich die Unterzuckerung schuldhaft herbeigeführt hätte; ich hätte wissen müssen, dass bei diesem Wert die Gefahr besteht, dass ich auch unvorhergesehen unterzuckere.
Kann ich mich hiergegen wehren bzw. muss ich das bezahlen?
Klaus T.
Die Antwort von Oliver Ebert
Im Fall einer grob fahrlässig verursachten Unterzuckerung kann der Versicherer tatsächlich verlangen, dass Sie sich bis 5 000 Euro am Schaden beteiligen (Haftungsregress). Es spielt hier zunächst keine Rolle, dass Sie strafrechtlich nicht verurteilt wurden. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten als Kraftfahrer in erheblicher Weise außer Acht gelassen haben – und der Versicherer dies auch beweisen kann.
Der von Ihnen vor Fahrtantritt gemessene Wert von 92 mg/dl (5,1 mmol/l) kann nun allein kein Indiz bzw. Beweis dafür sein, dass Sie mit einem hier tatsächlich eingetretenen, schlagartigen Blutzuckerabfall hätten rechnen müssen. Zwar wird in den meisten Fällen eine Unterzuckerung tatsächlich eine begründ- bzw. erklärbare Ursache haben (bspw. eine Insulinüberdosierung bzw. zu geringe Nahrungsaufnahme oder vorhergegangenen Alkoholkonsum), die Frage ist aber, ob Sie hiervon gewusst haben bzw. dies wissen konnten.
Die Versicherung muss hierfür den Nachweis erbringen. Wenn aber – wie hier – keine weiteren Angaben bzw. Umstände zum Sachverhalt bekannt sind, dann dürfte dieser Nachweis wohl nicht zu führen sein. Wenn schon das Strafgericht es nicht als erwiesen ansah, dass die Unterzuckerung von Ihnen hätte vermieden werden können, dann dürften die Chancen in einem Zivilverfahren für Sie ebenfalls sehr gut stehen.
Wichtig: Eine Ausnahme besteht aber, wenn Patienten auf ein neues Insulin umgestellt werden und vom Arzt ausdrücklich ein entsprechendes „Fahrverbot“ erhalten, bis die Einstellung abgeschlossen ist. Selbstverständlich ist der Arzt nicht berechtigt, eine Fahrerlaubnis zu entziehen – wer den Führerschein hat, darf grundsätzlich auch fahren.
Geschieht aber dann tatsächlich ein Unfall in Unterzuckerung, dann wird jedoch regelmäßig von einem mindestens fahrlässigen und damit schuldhaften Verhalten ausgegangen werden müssen und man müsste damit rechnen, sowohl strafrechtlich belangt als auch von der Versicherung in Haftungsregress genommen zu werden.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (1) Seite 48
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bloodychaos postete ein Update vor 5 Tagen, 11 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.