- Soziales und Recht
Warum werden die Kosten nicht erstattet?
3 Minuten
Rechts-Experte Oliver Ebert erklärt, wieso die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
In Apotheken und Supermärkten werden viele Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die eine vorbeugende oder unterstützende Wirkung bei bestimmten Krankheiten haben sollen. So gibt es beispielsweise Zimt-Kapseln, die den Stoffwechsel von Diabetikern verbessern sollen, Kombi-Vitamintabletten zur Stärkung des Allgemeinzustands oder Lachsöl-Kapseln.
Leider ist es so, dass die Werbeaussagen oftmals nicht belegt sind. Für manche Wirkstoffe gibt es zwar schon erste Studien, die durchaus positive Effekte nahelegen. Allerdings fehlen meist weitere Untersuchungen zur Langzeitanwendung.
Fachgesellschaften raten von Nahrungsergänzungsmitteln ab
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die europäische Diabetes and Nutrition Study Group (DNSG, Forschergruppe Diabetes und Ernährung) raten daher von funktionellen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln eher ab. Eine ausgewogene, normale Ernährung ist nach Auffassung der Experten grundsätzlich vollkommen ausreichend, um alle wichtigen Nährstoffe in der vom Körper benötigten Menge zuzuführen.
Aus diesem Grund ist die Erstattung solcher Nahrungsergänzungsmittel über die Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich. Die Kasse müsste nur dann zahlen, wenn es sich dabei zugleich (auch) um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Gemäß der Definition in § 2 Arzneimittelgesetz sind Arzneimittel “Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen […] Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher […] Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder die im oder am menschlichen […] Körper angewendet oder einem Menschen […] verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.”
Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert: “Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.”
Arznei oder Nahrungsergänzung?
Hieraus ergibt sich, dass manche der Produkte durchaus auch Arzneimittel sein könnten, wenn sie zur Behandlung einer bestimmten Krankheit eingesetzt werden. Rein rechtlich gibt aber den Ausschlag, wie der Hersteller das Produkt auf den Markt bringt: Wer ein Arzneimittel auf den Markt bringen will, benötigt eine Zulassung und muss mittels teurer klinischer Studien u. a. nachweisen, dass das Mittel wirkt und unbedenklich ist. Dieser aufwendige und kostenintensive Prozess ist bei bloßen Nahrungs(ergänzungs)mitteln nicht notwendig. Deshalb gelten diese nicht als Arzneimittel, obwohl sie formal die Definition erfüllen.
Nahrungsergänzungsmittel sind – ebenso wie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Aspirin) aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 34 SGB V grundsätzlich nicht auf Kassenrezept erhältlich. Eine Ausnahme könnte allerdings gelten, wenn ein akuter Nährstoffmangel vorliegt, der auch nicht durch normale Ernährung ausgeglichen werden kann. Dies müsste dann aber natürlich auch nachgewiesen werden.
Auch kein Mehrbedarfszuschlag
Auch im Bereich der Sozialhilfe gibt es keinen Mehrzuschlag für Ernährung mehr. Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Diabetikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der medizinischen Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Fall von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.
Zahlreiche Gerichte (u. a. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013, Az.: L 6 AS 291/10; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.09.2005, Az.: L 9 B 186/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2005, Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden, Az.: S 23 AS 1372/06 ER) haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwendige Diät nicht erforderlich und somit auch kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei.
Nur wenn Diabetiker – in Zusammenarbeit mit ihrem Arzt – nachvollziehbar begründen können bzw. im Verfahren durch Gutachten unabhängig belegt wird, dass bzw. warum ihnen eine Ernährung mit gewöhnlichen Lebensmitteln nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Zuschuss vielleicht wieder erstritten werden.
- Was zahlen die Krankenkassen?
- Wie erreiche ich die Kostenübernahme?
- Nahrungsergänzungsmittel: Warum werden Kosten nicht erstattet?
von RA Oliver Ebert | REK Rechtsanwälte Stuttgart/Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de, Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (1) Seite 28-29
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 4 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.