Weiteres Medikament aus der Erstattung?

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© Mauritius
Weiteres Medikament aus der Erstattung?

Szene-Kenner wussten, dass die Beschlussfassung an diesem Tag bei der Plenumssitzung im G-BA-Gebäude in Berlin anstand. Die Entscheidung wurde nicht an die große Glocke gehängt – im Gegenteil: Man musste schon dabei gewesen sein oder eben im Nachgang die Informationen einholen.

Auf der G-BA-Homepage unter „

Neuer Therapieansatz

DDG: günstige Kombination

Die

Die Substanz ist seit November 2012 zur Behandlung des Typ- 2-Diabetes zugelassen sowohl als Monotherapie sowie in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln einschließlich Insulin und seit Januar 2013 in Apotheken erhältlich.

DDG: "ethisch untragbar"

Schon im März sah das

Einen Tag vor dem Beschluss hat der

Und über das Ausmaß des Zusatznutzens hat jetzt der G-BA entschieden, womit die frühe Nutzenbewertung abgeschlossen ist: Es gibt keinen – für keine der möglichen Therapievarianten von

G-BA: methodische Mängel

Als Begründung nennt das Gremium immer wieder angebliche methodische Mängel der zugrundeliegenden Studien. Beanstandet das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht, tritt dieser in Kürze in Kraft. Das hieße: Eine moderne, vielversprechende Medikation bleibt Diabetikern in Deutschland vorenthalten, die von der europäischen Arzneimittel-Behörde

Für den Papierkorb?

Immer wieder versuchen Diabetes-Experten, durch fachliche Stellungnahmen drohende Verordnungsausschlüsse von Diabetes-Medikamenten zu verhindern – meist vergeblich. Fünf große medizinische Fachgesellschaften – u. a. DDG,

insbesondere methodische Aspekte, die problematisch sind, finden darin Erwähnung – wie die zweckmäßige Vergleichstherapie, die oft unpassend gewählt werde. G-BA-Chef Josef Hecken hat die Argumente mittlerweile als „unbegründet“ und „nicht überzeugend“ zurückgewiesen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


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