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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Unsere Tochter Lea (geb. 1997, Diabetes Typ 1 seit 01/2005, Pumpe seit 2006) beginnt im September 2014 eine Ausbildung. Sie muss sich dann selber krankenversichern. Die Auswahl ist sehr groß, und wir wollen natürlich das Optimale für sie erreichen. Können Sie uns helfen, die großzügigste Krankenkasse für Typ-1-Diabetiker zu finden, oder wie können wir vorgehen? Wir sind Mitglied im DDB und lesen immer wieder gerne Ihre Beiträge im Diabetes-Journal. Besten Dank für Ihre Antwort, Ihre Zeit, die Sie opfern, und Ihre guten Infos im Journal.
Bernd B.
Was die gesetzlichen Krankenkassen angeht, da gibt es hinsichtlich der Leistungen bei Diabetes nur geringe Unterschiede. Die medizinische Behandlung sowie die Versorgung mit Teststreifen, Insulin oder Insulinpumpe werden von allen Kassen in gleichem Umfang übernommen, da dies gesetzlich geregelt ist. Letztlich kommt es immer auf den zuständigen Sachbearbeiter bei der Kasse an: Manche sind kulant und winken beispielsweise einen Insulinpumpenantrag problemlos durch; andere fragen kritisch nach und fordern umfassende Begründungen.
Wenn sich Probleme ergeben, dann kann man aber Rechtsmittel gegen etwaige Ablehnungen einlegen – oder einfach die Kasse innerhalb der möglichen Fristen wechseln. Manche Kassen bieten aber zusätzliche Schulungen, Informationsmaterialien oder ein DMP (Disease-Management-Programm), mit dem eine strukturierte Versorgung sichergestellt werden soll.
Gravierende Unterschiede kann es allerdings bei privaten Krankenversicherungen geben: Dort muss man genau die vertraglichen Leistungen vergleichen. Denn die Versicherung bezahlt nur das, was auch im Vertrag geregelt ist. Es kann also durchaus auch vorkommen, dass man als Privatpatient deutlich weniger Leistungen bekommt als Kassenpatienten. Eine Insulinpumpenversorgung muss beispielsweise von Privatversicherungen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn dies im Vertrag vereinbart bzw. zumindest nicht ausgeschlossen ist.
Wenn eine private Versicherung nicht bezahlt, dann müssen die Leistungen ggf. auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden – was in der Regel mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (9) Seite 59
5 Minuten
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