Zum Jahreswechsel – das war 2019 aus rechtlicher Sicht

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Zum Jahreswechsel – das war 2019 aus rechtlicher Sicht

Unser Experte für Diabetes und Recht, Oliver Ebert, gibt einen Rückblick, was sich in diesem Jahr bei bezüglich der rechtlichen und sozialen Aspekte des Diabetes getan hat und was uns im neuen Jahr erwarten wird.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die zahlreichen Ereignisse und Veränderungen in Politik und Gesellschaft in diesem Jahr sind in vielen Bereichen nicht ohne Auswirkungen geblieben. Immerhin wurden wir Diabetiker von allzu negativen Überraschungen bislang glücklicherweise weitgehend verschont; manche Dinge haben sich sogar durchaus zum Positiven entwickelt.

So gibt es weniger Probleme bei der Erstattung von kontinuierlichen Glukosemess-Systemen; auch hat das erste Hybrid-­Closed-Loop-System, eine Kombination aus Insulinpumpe und CGM, die Kassenzulassung erhalten. Das System berechnet u. a. auf Basis des Glukosewerts die benötigte Insulinmenge und gibt diese dann selbstständig ab; der Traum von der künstlichen Bauchspeicheldrüse ist damit ein Stück näher an die Realität gerückt. Nicht wenige Patienten und Ärzte hatten befürchtet, dass solche Systeme zunächst in einem langwierigen Verfahren überprüft werden müssten und daher erst viele Jahre später zur Verfügung stehen würden.

Etwas schwieriger scheint es dagegen bei Pumpenverordnungen zu werden: Hier wurde mir vermehrt berichtet, dass die Krankenkassen kritischer prüfen und auch bei Folgeverordnungen mitunter zunehmend strenge Anforderungen an die ärztliche Begründung stellen. Auch bei Blutzuckermessgeräten und Teststreifen gibt es immer mehr Druck: Der Drang der Krankenkassen zum (vermeintlich) günstigsten Anbieter könnte sich längerfristig auf die ärztliche Therapie- und Verordnungsfreiheit auswirken.

Kinder mit Diabetes können dagegen zwischenzeitlich etwas einfacher eine Begleitperson für die Klassenfahrt oder Schule durchsetzen, denn es gibt inzwischen mehrere positive Urteile. Trotzdem liegt hier immer noch vieles im Argen.

Auch im neuen Jahr dürfte es daher eher „unruhig“ werden: Die Probleme aus einer zunehmenden Überalterung unserer Gesellschaft, der zunehmend spürbare Ärztemangel sowie Sparzwänge im Gesundheitswesen werden sich weiter bemerkbar machen. Hoffen wir hier das Beste, nämlich dass Vernunft und Verantwortungsbewusstsein nicht vollständig hinter Sparzwängen zurücktreten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein friedvolles, besinnliches Weihnachtsfest sowie viel Gesundheit und Glück im neuen Jahr.

Ihr Oliver Ebert


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (12) Seite 63

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