- Soziales und Recht
Zuzahlungsbefreiung nur auf Antrag bei Krankenkasse erhältlich
2 Minuten
Gesetzlich Krankenversicherte können für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, insofern sie die Kriterien dafür erfüllen. Bei Patienten mit chronischer Erkrankung ist dies bei Arzneimittelausgaben von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der Fall.
Jeder elfte gesetzlich krankenversicherte Bürger oder mehr als sechs Millionen Menschen sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit – und sollten deshalb jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen. Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten.
Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge zur Anwendung kommen. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent, während Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag immer zuzahlungsbefreit sind.
Auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich mit dem aktuellen Zuzahlungsrechner (siehe Kasten) für das Jahr 2019 ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird.
Ein Beispiel: Ein Familienvater ist mit einer Frau verheiratet, die unter einer chronischen Krankheit leidet. Das Paar hat zwei gesunde Kinder. Das monatliche Bruttoeinkommen der Eheleute beträgt 4.000 Euro, demnach 48.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.607 Euro für die Ehefrau und von insgesamt 15.240 Euro für die beiden Kinder ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 27.153 Euro. Da die Frau chronisch krank ist, muss die Familie zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (271,53 Euro) selbst tragen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.
Eine schon zum Jahresbeginn 2019 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Quelle: Pressemitteilung der http://ABDA-BundesvereinigungDeutscherApothekerverbände
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kasch postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 5 Tagen, 21 Stunden
Hey, ich habe die Omnipod 5 und zurzeit noch den Dexcom g6.
Die App läuft auf dem iPhone 12. wie kann ich das iPhone auf die Version 26.1 updaten? Automatische Updates würden ja gleich auf 26.2 gehen. Wie kann ich das manuell machen? -
thomas55 postete ein Update vor 6 Tagen, 5 Stunden
Ich komme gerne zum T1day. Sicher treffe ich einige von euch aus der online community.
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moira antwortete vor 5 Tagen, 19 Stunden
Ich würde auch gerne kommen – geht aber beruflich nicht. Gibt es noch einen anderen Termin um mal andere live zu treffen?
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lena-schmidt antwortete vor 5 Tagen, 17 Stunden
Hallo Thomas, super, dann sehen wir uns dort. Kommst du auch zum Vorabend-Event? Liebe Grüße Lena
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lena-schmidt antwortete vor 5 Tagen, 17 Stunden
@moira: Schau gerne mal in den Veranstaltungskalender hier beim Diabetes-Anker, vielleicht findest du etwas in deiner Region. 🙂
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thomas55 antwortete vor 1 Tag, 13 Stunden
@lena-schmidt: Hallo Lena,
ja ich komme zum Vorabend-Event. Ruf mich an, wenn du da bist 0177 8501380. Herzliche Grüße ThomasMaintenance
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