Zuzahlungsbefreiung nur auf Antrag bei Krankenkasse erhältlich

2 Minuten

© ABDA/Dietmar Gust
Zuzahlungsbefreiung nur auf Antrag bei Krankenkasse erhältlich

Gesetzlich Krankenversicherte können für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, insofern sie die Kriterien dafür erfüllen. Bei Patienten mit chronischer Erkrankung ist dies bei Arzneimittelausgaben von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der Fall.

Jeder elfte gesetzlich krankenversicherte Bürger oder mehr als sechs Millionen Menschen sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit – und sollten deshalb jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen. Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten.

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge zur Anwendung kommen. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent, während Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag immer zuzahlungsbefreit sind.

Auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich mit dem aktuellen Zuzahlungsrechner (siehe Kasten) für das Jahr 2019 ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird.

Ein Beispiel: Ein Familienvater ist mit einer Frau verheiratet, die unter einer chronischen Krankheit leidet. Das Paar hat zwei gesunde Kinder. Das monatliche Bruttoeinkommen der Eheleute beträgt 4.000 Euro, demnach 48.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.607 Euro für die Ehefrau und von insgesamt 15.240 Euro für die beiden Kinder ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 27.153 Euro. Da die Frau chronisch krank ist, muss die Familie zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (271,53 Euro) selbst tragen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.

Weitere Informationen unter www.abda.de sowie unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner

Eine schon zum Jahresbeginn 2019 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.


Quelle: Pressemitteilung der http://ABDA-BundesvereinigungDeutscherApothekerverbände

Ähnliche Beiträge

Das große Launch-Event: alle an Bord – der (Diabetes-)Anker ist gelichtet!

Der Diabetes-Anker feiert seinen großen Launch mit einer stimmungsvollen Bootsfahrt: Magazin, Website und Events für Menschen mit Diabetes setzen neue Impulse für Austausch und Information.

< 1 minute

Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

Wie lässt sich Typ-1-Diabetes erkennen, schon bevor Symptome auftreten? Und was wird in der AVAnT1a-Studie untersucht – und mit welchem Ziel? Darüber sprechen wir im Diabetes-Anker-Podcast mit Prof. Dr. Anette-Gabriele Ziegler.
Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

3 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Werde Teil unserer Community

Community-Frage

Mit wem redest du über deinen Diabetes?

Die Antworten auf die Community-Frage werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Bitte achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Push-Benachrichtigungen

notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert
notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert