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Durch das neue „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) können sich Menschen mit Diabetes künftig geprüfte Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Im Diabetesbereich wird ein App-Gütesiegel bereits seit zwei Jahren vergeben – das Besondere an DiaDigital: Betroffenen und Behandlern beurteilen die Apps gemeinsam.
Menschen mit Diabetes sind in 99,8 Prozent der Zeit mit ihrer Krankheits- und Therapiebewältigung auf sich allein gestellt. Daher nutzen viele Betroffene in ihrem Alltagsleben digitale Unterstützung durch spezielle Diabetes-Apps, die zum Beispiel ihre Blutzuckerwerte dokumentieren. Um hierfür objektive und transparente Qualitätsstandards zu gewährleisten, bringt das Gütesiegel DiaDigital bereits seit 2017 Licht in den Dschungel der Diabetes-Apps.
Nun hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung Gesetz, DVG) auf den Weg gebrachte. Dieses besagt unter anderem, dass Ärzte zukünftig Apps auf Rezept verschreiben können. Durch das DVG können sich Menschen mit Diabetes künftig Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.
„Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert: Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet“, gibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner offiziellen Website bekannt.
Und weiter heißt es dort: „In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.“ Im Übrigen können selbstverständlich auch Krankenkassen nach eigenem Ermessen Apps bezahlen und müssen nicht auf die Entscheidung des BfArM warten.
Doch grundsätzlich stehen Patienten und Ärzte gleichermaßen vor der Herausforderung, die auf dem Markt vorhandenen Apps qualitativ einzuordnen. Der Diabetesbereich gilt hier als Vorreiter.
Seit Mitte 2017 gibt es das Gütesiegel „DiaDigital“, gemeinsam von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD), und der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie (AGDT) auf den Weg gebracht.
Mit dem Bochumer Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) hat „DiaDigital“ ein Qualitätssiegel für Diabetes-Apps entwickelt, das erstmals den Nutzen der Apps für Behandler, Betroffene und den Hersteller beurteilt. Mittlerweile haben acht Diabetes-Apps das Gütesiegel erlangt.
Das Angebot von diabetesbezogenen Apps geht, weltweit betrachtet, mittlerweile in die Zehntausende, darunter Diabetes-Tagebücher zur Verwaltung sämtlicher Therapiedaten oder Programme, mit denen Anwender Kalorien, Brot- und Kohlenhydrateinheiten von Lebensmitteln zur Ernährungssteuerung abrufen können.
Die Qualität der Angebote ist jedoch sehr verschieden und bislang gab es keinen offiziellen „TÜV“ für solche Apps. Das wird sich mit dem BfArM zwar ändern, aber DiaDigital bleibt Vorreiter der qualitativen Beurteilung von Apps im Diabetesbereich.
„Das Besondere an DiaDigital ist, dass die Diabetes-Apps von Betroffenen und Behandlern gemeinsam beurteilt werden. Hier wird nicht über den Patienten, sondern mit ihm gesprochen“, erklärt Diana Droßel, stellvertretende Vorsitzende von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. „Der hohe Kriterienkatalog, den wir für jede Testung zugrunde legen, hat sich auf alle Fälle bewährt. Die Hersteller sind dankbar, wenn wir ihnen zurückspiegeln, dass ihre App noch Schwächen oder Fehler aufweist“, ergänzt Dr. med. Matthias Kaltheuner, zusammen mit Diana Droßel Projektleiter von DiaDigital.
Die Siegelvergabe erfolgt nach einer begleiteten Selbstauskuft des App-Herstellers in folgenden Schritten:
Die App wird mit der Selbstauskunft, dem Ergebnis der technischen Überprüfung und dem Fazit im Bereich „Apps mit dem Diadigital-Siegel“ veröffentlicht. Sollte eine App die Kriterien nicht erfüllen, so bekommt der Hersteller eine Rückmeldung und erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung. Inzwischen haben sich 77 Betroffene und Behandler als App-Tester bei DiaDigital registriert.
Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe | Redaktion
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