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Derzeit sei es für Nutzer kaum möglich, die Qualität und Sicherheit von Gesundheitsapps zuverlässig einzuschätzen. Deshalb fordert der rheinland-pfälzische Landesvertretungsleiter der Techniker Krankenkasse (TK) Jörn Simon deren Klassifizierung.
In der Debatte um die Zulassung von Gesundheitsapps betont der rheinland-pfälzische Landeschef der Techniker Krankenkasse (TK) Jörn Simon die Notwendigkeit einer Klassifizierung. “Derzeit können Nutzer die Qualität und Sicherheit von Gesundheitsapps kaum zuverlässig einschätzen”, betont Simon. Transparenz sei jedoch bei diesen digitalen Anwendungen unabdingbar, da Apps, die zum Beispiel Therapieempfehlungen abgeben, ein ungleich höheres Risiko für den Nutzer darstellten, als Anwendungen, die lediglich Informationen aufbereiteten, führt der TK-Landeschef weiter aus.
So sei es einerseits notwendig, etwa zwischen Apps zu unterscheiden, die bei chronischen Erkrankungen mittels Dokumentations- und Erinnerungsfunktionen das Therapiemanagement unterstützen oder solchen Apps, welche beispielsweise körperliche Aktivität und Kalorienverbrauch monitoren. “So heterogen ist nämlich inzwischen der Markt, welcher laut einer Untersuchung der Universität Freiburg inzwischen rund 380.000 solcher Apps mit Gesundheitsbezug umfasst”, hebt der rheinland-pfälzische TK-Landesvertretungsleiter hervor.
“Angesichts der Vielfalt dieser digitalen Anwendungen ist eine Klassifikation derer dringend erforderlich. Diese Systematisierung muss anhand des jeweiligen Risikopotentials entwickelt werden”, sagt Simon. Das sei gleichzeitig die Voraussetzung, um sich auf klare Richtlinien für Zulassung und Erstattungsmöglichkeiten von Gesundheitsapps zu verständigen und diese gesetzlich zu verankern.
“Nichtsdestotrotz verfügen digitale Anwendungen wie etwa Gesundheitsapps über immenses Potential, um die Versorgung von Versicherten effizienter zu gestalten”, ist Simon überzeugt. Um diese in der Versorgung zu etablieren, braucht es klare Regeln zur Evaluation von entsprechenden Selektivverträgen. Wenn eine App als sinnvolle Anwendung bewertet wird, ist auch eine Überführung in die Regelversorgung möglich.
“Gilt der Zusatznutzen einer App als erwiesen, muss zudem eine beschleunigte Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) möglich sein. Schließlich vollziehen sich die Entwicklungszyklen oft innerhalb weniger Wochen”, ergänzt der TK-Landeschef.
Quelle: Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse – Landesvertretung Rheinland-Pfalz
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