Überraschend hatte die Rumpf-Koalition aus SPD und Grünen gemeinsam mit der FDP Ende Januar verkündet, Teile des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu wollen. Das stößt bei den diabetologischen Schwerpunktpraxen auf massiven Widerstand. Grund: Ursprünglich schon im parlamentarischen Verfahren abgestimmte Änderungen zugunsten von Praxen, die chronisch erkrankte Menschen versorgen, bleiben im aktuellen Gesetzes-Entwurf wieder unberücksichtigt.
Der Vorsitzende des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND) Toralf Schwarz zeigt sich verärgert: „Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch politische Vertreterinnen und Vertreter haben uns im Rahmen unserer Petition und im Rahmen der öffentlichen Anhörung zugesichert, dass die Bedürfnisse von chronisch Erkrankten und uns Ärztinnen und Ärzten gehört und bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Nun hat man sich entschlossen, wieder zur ursprünglichen Fassung zurückzukehren. Das ist zum einen ein eklatanter Wortbruch, schlimmer wiegt aber die damit einhergehende Bedrohung für die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen!“
Auch DDG und VDBD äußern Kritik
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) zeigt sich ebenfalls sehr besorgt. „Die diabetologischen Schwerpunktpraxen stehen damit vor einer Zäsur und stellen die Existenzfrage. Die Versorgung der mehr als 9 Millionen Menschen mit Diabetes in unserem Land wird aufs Spiel gesetzt, weil die Politik die Augen vor der Versorgungsrealität verschließt. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Das Gesetz sollte dringend mit dem erforderlichen Weit- als auch Detailblick verabschiedet werden, damit die Patientinnen und Patienten auch weiterhin mit der hohen Kompetenz einer diabetologischen Schwerpunktpraxis versorgt werden können“, so Dr. Tobias Wiesner, DDG-Vorstandsmitglied und niedergelassener Diabetologe aus Leipzig.
Auch der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) kritisiert das intransparente Schnellverfahren und dessen Folgen. „Die Betreuung chronisch kranker Menschen mit Diabetes mellitus erfordert ein spezialisiertes, gut ausgebildetes Team aus Diabetolog:innen, Diabetesberater:innen, Diabetesassistent:innen und weiteren Gesundheitsfachkräften. Die Entbudgetierung hausärztlicher Praxen darf nicht zulasten spezialisierter Versorgung gehen“, appelliert Theresia Schoppe, stellvertretende VDBD-Vorsitzende.
diabetesDE sieht diabetologische Versorgung in Gefahr
„Sollte das GSVG in der geschrumpften Form verabschiedet werden und sollten Versorgungspauschalen für die diabetologischen Schwerpunktpraxen wegfallen, ist die diabetologische Versorgung von Millionen von Menschen mit Diabetes in Gefahr“, sagt Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. „Seit Jahren gelebte und erfolgreich entwickelte Strukturen im Rahmen des DMP in der Versorgung von Menschen mit Diabetes in Deutschland stehen auf dem Spiel.“
BVND, DDG, VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern die Politik auf, die Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes ernst zu nehmen und entsprechend die schon zuvor eingebrachten Änderungsvorschläge wieder zu berücksichtigen und mit in die Gesetzes-Vorlage aufzunehmen!