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Erwartungen von Diabetologen an das Digital-Gesetz: „Digitalisierung muss Entlastung werden”
3 Minuten
Am Digital-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums wird aktuell noch geschraubt. Dr. Tobias Wiesner beschreibt im Interview, wie das Gesetz gestaltet sein sollte, damit die Digitalisierung für Menschen mit Diabetes und niedergelassene Diabetologen wie ihm tatsächlich Fortschritt und Erleichterung bringt.
Dr. Tobias Wiesner ist Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND). Zudem führt er eine diabetologische Schwerpunktpraxis in Leipzig.
Lieber Herr Dr. Wiesner, wie optimistisch sind Sie, dass das Digital-Gesetz pünktlich in Kraft treten wird?
Dr. Wiesner: Wichtig ist für uns in den Arztpraxen, dass eine Stetigkeit und Zuverlässigkeit in der Digitalisierung umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem auch, dass sowohl praktisch überprüft wird, ob Dinge, die ein Gesetz vorgibt, zu leisten sind. Andererseits aber auch ganz klare zeitliche Vorgaben ebenso erfüllt werden.
Über die letzten Jahre haben wir in den Arztpraxen viele Veränderungen auf den Weg gebracht und die Digitalisierung vorbereitet. Wir haben sowohl Hardware als auch Software angepasst oder neu angeschafft bzw. Abläufe geändert. Nicht jede dieser Änderungen ist auch in der Praxis angekommen. Dies enttäuscht natürlich. Und insofern wünsche ich mir, dass diese Zuverlässigkeit bei praktikabler Umsetzbarkeit für das Jahr 2024 nun auf den Weg gebracht wird.
Was sind für die niedergelassenen Diabetologen die wichtigsten Punkte?
Dr. Wiesner: Im Digitalgesetz sind wichtige Punkte verankert, die aus unserer Sicht notwendig für eine erfolgreiche Digitalisierung sind. Die Digitalisierung muss sowohl für den Patienten eine Verbesserung der Versorgung als auch für uns ärztliche und pflegerische Leistungserbringer eine Entlastung im Alltag bringen. Eine Mehrbelastung durch die Digitalisierung per se ist ein Anachronismus.
Insofern ist es uns wichtig, dass wir eine elektronische Patientenakte (ePA) sehen, die nicht eine Dokumentenverwaltungsakte ist. Das wäre keine Unterstützung im Alltag. Wir wünschen uns eine ePA, die Daten adäquat in einer Datenbankstruktur in der Behandlung zur Verfügung stellt. Unkompliziertes Erhalten der Informationen zu den eingenommenen Medikamenten ist natürlich etwas, was im Versorgungsprozess des Patienten eine enorme Rolle spielt und was bisher mit einem großen logistischen und zeitlichen Aufwand verbunden war. Hier eine Erleichterung zu schaffen, sorgt natürlich für eine Patientensicherheit als auch für Verordnungssicherheiten.
Wenn ich im Rahmen des BMG-Gesetzes auch in den Behandlungsprozess von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingebunden wäre, würde es mich umso mehr freuen, da wir diese Möglichkeit einer begleitenden Therapie des Patienten auch begleiten sollten und müssen. Das wäre meine Forderung, hier dies auch weiter zu öffnen und den therapeutischen Prozess zwischen Arzt und Patient mit zu integrieren, also Öffnung Risikoklasse IIb für DiGA.
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Hatten Sie schon Kontakt mit der Gematik, die ja den direkten Kontakt zur Ärzteschaft suchen wollte?
Dr. Wiesner: Erfreulicherweise hatten wir auf vielen Ebenen inzwischen Kontakt mit der Gematik, welche doch einen regen Austausch mit uns niedergelassenen Ärzten eingegangen ist. Auch hier freue ich mich über viele Kontakte, die über die DDG und auch über den Berufsverband geknüpft wurden und wir tiefer- und weitergehende Gespräche miteinander führen konnten und uns, gerade was die Strukturabläufe in der Praxis betrifft, Klarheit verschaffen konnten sowie auch schon bestimmte Strukturerhebungen auf den Weg bringen konnten.
Im Digitalgesetz ist viel die Rede von einem dDMP – dem digitalen Disease-Management-Programm. Was wäre der Vorteil einer solchen Digitalisierung?
Dr. Wiesner: Das digitale DMP, welches als parallele Struktur neben dem aktuellen DMP gedacht ist, wurde noch nicht in aller Konsequenz ausformuliert. Die Zeitvorgabe aus dem BMG ist zwar klar definiert. Aber hier müssen wir tatsächlich noch wichtige Inhalte mit allen prozessbeteiligten Protagonisten absprechen.
Uns erscheint es wichtig zu sagen, dass Parallelstrukturen immer Ressourcen verbrauchen werden. Insofern ist unsere/meine Forderung an ein digitales DMP, dass es bei aktuellen DMP-Prozessen beteiligt sein soll. Hier werden wir also klar formulieren, dass digitale Prozesse in die bestehenden DMP integriert werden sollten und somit die Daten aus verschiedenen und unterschiedlichen Versorgungsebenen zusammengeführt werden. Dies deckt sich auch mit der Forderung nach Interoperabilität und strukturierten Behandlungsdaten, die wir im Rahmen unseres Code of Conduct DDG formuliert haben.
Was kann schiefgehen? Immerhin ist das DMP für die Niedergelassenen essenziell.
Dr. Wiesner: Wichtig ist, dass digitale DMP in der Versorgung von Patienten, die diesen vollumfänglich kennen, erbracht werden müssen. Das heißt, dass die diabetologische Schwerpunktpraxis auch die digitalen DMP führen sollte.
Wenn andere Anbieter digitale DMP anbieten und führen, ist der gesundheitliche Ansatz einer Betreuung vom Patienten in all ihren Facetten, die eine komplexe Erkrankung, wie der Diabetes mellitus es mit sich bringt, nicht gegeben. Insofern ist aus meiner Sicht das digitale DMP in die regionalen Vor-Ort-Strukturen des DMP zu integrieren. Auch weil die Existenz der Schwerpunktpraxen und vor allem der Schulungsberufe darauf fußt.
Interview: Manuel Ickrath
zuerst erschienen in diatec-journal 4/2023
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hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche
Hallo,
das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann? -
uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 2 Wochen, 2 Tagen
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 2 Wochen, 2 Tagen
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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crismo antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
@gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…
Kann es nur empfehlen!!!
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Hallo hexle,
ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”
Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.
Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.
Beste Grüße
PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.
@ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.
@schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….