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Viele Diabetiker haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser kann einige Vorteile bringen, vor allem in Ausbildung und Beruf.
Nach den aktuellen Vorschriften liegt eine Schwerbehinderung bei Diabetes vor, wenn „täglich mindestens vier Insulininjektionen“ durchgeführt werden, wobei „die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss“. Weiterhin müssen aufgrund des Diabetes „erhebliche Einschnitte“ vorliegen, die sich „gravierend auf die Lebensführung“ auswirken.
Ein Schwerbehindertenausweis, den man ab einem Grad der Behinderung von 50 erhält (auf einer Skala von 0 bis 100) kann einige Vorteile bringen, z.B.:
Den besonderen Kündigungsschutz (allerdings nur diesen) kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten, wenn man nicht schwerbehindert ist: Wer einen GdB von 30 erreicht, der kann eine Gleichstellung beantragen, wenn infolge der Behinderung und ohne die Gleichstellung der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre bzw. ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt werden kann.
Nachteile kann der Schwerbehindertenstatus aber auch bringen, nämlich bei Versicherungen. Aufgrund des Risikos ist es in der Regel sehr schwierig, mit Diabetes eine Berufsunfähigkeits-, eine Lebens- oder (als Nichtbeamter) eine private Krankenversicherung zu erhalten.
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