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Wer im Disease-Management-Programm, kurz DMP, ist, hat mindestens einmal im Jahr das Recht auf eine Untersuchung der Albumin-Ausscheidung im Urin zur Kontrolle der Nierenfunktion sowie auf eine Untersuchung der Füße. Bei Beschwerden oder Auffälligkeiten können sich diese Abstände natürlich auch verkürzen.
Wer chronisch krank ist, für den gilt für die Zuzahlung bei Medikamenten und Hilfsmitteln eine Höchstgrenze von 1% des Bruttojahreshaushaltseinkommens. Auf Antrag werden alle zu viel gezahlten Beiträge dann von der Krankenkasse erstattet und weitere Zahlungen des laufenden Jahres entfallen.
Wer bereits mit Spätkomplikationen an den Füßen zu kämpfen hat, der hat seit 2002 einen Anspruch auf medizinische Fußpflegebehandlungen auf Rezept.
Viele Fluggesellschaften bieten an, ein zusätzliches Handgepäckstück mit in den Flieger zu nehmen, vorausgesetzt, es enthält lediglich medizinische Vorräte. Die Webseiten oder der Infoservice der jeweiligen Fluggesellschaft gibt Auskunft darüber. Eine kurze Übersicht über einige Fluggesellschaften, die diesen Service anbieten, hat Leah auf ihrem Blog zusammengestellt (auf Englisch).
Um das gleich vorweg zu nehmen: Der Diabetes berechtigt einen nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis! Wenn man jedoch einen GdB von 50 oder höher zugesprochen bekommt, werden einem damit einige Rechte zuteil. So erhalten Schwerbehinderte einen Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr, einen bestimmten Steuerfreibetrag, gesonderten Kündigungsschutz und unter weiteren Voraussetzungen ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren. Zudem wird Schwerbehinderten vielerorts eine Ermäßigung gegeben, z.B. beim Autokauf oder bei Eintrittsgeldern. In Sonderfällen können gewisse Merkzeichen gewährt werden, die dann z.B. zur kostenlosen Nutzung von Nahverkehrsmitteln berechtigen.
Wer mehr über seine Rechte erfahren möchte, bekommt einen vollständigen Überblick und alle aktuellen Gerichtsentscheidungen zum Thema Diabetes auf der Seite von Rechtsanwalt Oliver Ebert.
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