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Eine Rehabilitationsmaßnahme kann man auch aufgrund der Diabeteserkrankung genehmigt bekommen. Was genau erwartet einen, wenn man eine diabetologische Rehabilitation in Anspruch nimmt? Dr. Gerhard-W. Schmeisl klärt auf.
Der Diabetes mellitus ist eine chronische Erkrankung, die am effektivsten durch den Patienten selbst behandelt werden kann – mit Unterstützung von “Fachleuten”, d. h. Diabetologen, Diabetesberatern, Diabetesassistenten, Podologen etc. Diesen Ansatz nennt man Empowerment, d. h. der Patient selbst soll gestärkt und ermächtigt werden, seinen Diabetes besser zu behandeln.
Im Gegensatz dazu steht das Modell der Compliance, heißt: Der Patient führt im Wesentlichen die ihm empfohlenen Maßnahmen durch. Zentraler Ansatzpunkt ist und muss bleiben die Hilfe zur Selbsthilfe (Empowerment)! Der bessere selbstbestimmte Umgang mit dem Diabetes ist auch das Ziel der Rehabilitation.
Neben der Akutbehandlung, z. B. der akuten Stoffwechselentgleisung, steht das Management der Begleiterkrankungen im Vordergrund – gerade bei älteren Menschen mit Diabetes. Viele Patienten, die z. B. im Rahmen einer Akuterkrankung auf Insulin umgestellt werden mussten (Typ-2-Diabetiker), können später während der Rehabilitation wieder auf Tabletten eingestellt werden – eventuell auch auf eine Kombination von Tabletten und Insulin bzw. auch GLP-1-Analoga (besonders bei starkem Übergewicht).
Nur eine Rehabilitationsmaßnahme (oder Anschlussheilbehandlung, AHB) bietet die Möglichkeit, drei Wochen lang Menschen mit Diabetes in einem multidisziplinären Team bezüglich der verschiedensten Probleme zu behandeln. Steht der Diabetes im Vordergrund, so erfolgen besondere Schulungen.
Das können z. B. sein:
Je älter man ist (auch schon bei 30-Jährigen), umso mehr spielt die Mitbehandlung orthopädischer Probleme (Wirbelsäule, Hüfte, Knie) eine immer größere Rolle während der Rehabilitationsmaßnahme.
Es gibt verschiedene Studien der Rentenversicherung und verschiedener Krankenkassen, die den Bedarf an Rehabilitation oder AHB bei Patienten mit Diabetes höher einschätzen, als er der Anzahl der Antragsteller entspricht.
Es gibt immer noch zu wenige Reha-Maßnahmen “wegen Diabetes” – aber eine stark zunehmende Anzahl von Reha-Maßnahmen von Menschen mit Diabetes wegen anderer Erkrankungen: z. B. nach Herzoperationen, Hüft-Prothesen-Operationen etc.
In Deutschland werden pro Jahr laut einer aktuellen Studie 2,1 Mio. Diabetiker im Krankenhaus behandelt. Bei vielen ist der Diabetes als Nebendiagnose erwähnt. Eine Mitbehandlung des Diabetes ist jedoch dringend erforderlich, da erhöhte Blutzuckerwerte Komplikationen wie Wundheilungsstörungen, Nierenversagen oder Lungenentzündungen erst ermöglichen bzw. dramatisch verschlechtern, sagt z. B. Prof. Baptist Gallwitz, der Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
Man geht auch davon aus, dass etwa 10 Prozent aller Patienten, die zur Operation eingewiesen werden und einen Diabetes haben, gar nichts davon wissen – in der Regel handelt es sich um einen Prädiabetes, sprich eine gestörte Glukosetoleranz (gestörte Zuckerverwertung).
Durch den Stress, den ein Krankenhausaufenthalt oder eine Operation darstellt, kommen viele Stoffe ins Blut wie Glukagon, Adrenalin, Kortisol und Zytokine. Sie führen zu einer vermehrten Zuckerneubildung in der Leber; bei schwerkranken, intensivpflichtigen Diabetikern steigt dadurch das Risiko für Komplikationen bis hin zum Tod. Auch Patienten, die bisher keine erhöhten Blutzuckerwerte hatten, haben plötzlich deutlich erhöhte Blutzuckerwerte!
Werte über 180 mg/dl (10,0 mmol/l) bedürfen einer besonderen Therapie und Überwachung, da auch bei ihnen das Risiko für Komplikationen im Rahmen von Operationen steigt. Nicht selten wird auch anlässlich einer Operation mit Stress ein Diabetes neu entdeckt, wenn bereits mehr als die Hälfte aller Betazellen über die Jahre hin zerstört wurde. Auch diese Patienten bedürfen einer besonderen Überwachung und ggf. Therapie, meist mit Insulin.
Es ist einer der großen Verdienste der DDG, dass sie den Diabetologen DDG, die Diabetesberaterin DDG und Diabetesassistentin DDG ins Leben gerufen hat; die Versorgung von Menschen mit Diabetes ist so enorm verbessert worden. Ebenso gibt es ein Qualitätsmerkmal der DDG für Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, die man auf Antrag erhält, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
So gibt es die “Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)”, um die Grundversorgung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes in Krankenhäusern zu verbessern. Etwa 2,1 Mio. Menschen mit der Nebendiagnose Diabetes werden in deutschen Krankenhäusern jährlich stationär behandelt. Ein “Zertifiziertes Diabeteszentrum DDG” (früher: Basisanerkennung DDG, z. B. die Klinik Saale des Rehazentrums Bad Kissingen) hat dagegen höheren Anforderungen standzuhalten. Das Zertifikat gilt für drei Jahre und kennt drei verschiedene Formen der Anerkennung:
Für entsprechende Einrichtungen mit einem ganz besonderen diabetesspezifischen Qualitätsmanagement gibt es noch die Anerkennung zum “Zertifizierten Diabeteszentrum Diabetologikum DDG”.
Spezialisierte Diabetes-Reha-Einrichtungen haben in der Regel eines dieser Zertifikate als Zeichen, dass sie sich besonders um Patienten mit Diabetes kümmern. Es gibt aber entsprechende hoch qualifizierte Reha-Einrichtungen, die ein derartiges Zertifikat nicht haben und trotzdem laut Qualitätsbericht der zuständigen Träger hervorragende Arbeit bei Menschen mit Diabetes leisten.
von Dr. Gerhard-W. Schmeisl
Internist/Angiologe/Diabetologe/Sozialmedizin, Chefarzt Deegenbergklinik
sowie Chefarzt Diabetologie Klinik Saale (DRV-Bund)
Deegenbergklinik, Burgstraße 21,
97688 Bad Kissingen, Tel.: 09 71/8 21-0, E-Mail: schmeisl@deegenberg.de
Klinik Saale, Pfaffstraße 10,
97688 Bad Kissingen, Tel.: 09 71/8 5-01
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (12) Seite 19-21
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