Ist Diabetes-Schulung in Zeiten von Corona möglich?

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Ist Diabetes-Schulung in Zeiten von Corona möglich?

Die Diabetes-Schulung ist unverzichtbar und bedeutet für Menschen mit Diabetes den Einstieg in die Diabetesbehandlung. Durch die Corona-Pandemie und einen G-BA-Beschluss wurden auch Gruppenschulungen seit dem Frühjahr oft abgesagt – für Patienten eine programmierte Verschlechterung der Therapie. Können Telemedizin und Videoschulungen helfen? Prof. Bernhard Kulzer sagt Ja, besagter G-BA-Beschluss beinhalte diesen Spielraum. Hierzu das Interview mit ihm!

Viele Menschen mit Diabetes fragen sich zur Zeit, ob eine Schulung wegen Corona überhaupt stattfinden kann? Auch ob sie zur Beratung oder Schulung in die diabetologische Praxis kommen können oder dort eine Ansteckungsgefahr besteht? Denn natürlich sind auch Gruppenschulungen als Teil der Diabetestherapie in Deutschland tangiert von Kontaktreduktion, Mindestabstandhalten, Praxis-Empfehlungen.

Ende März hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen: Diabetespatienten, die in Behandlungsprogramme (DMPs) eingeschrieben sind, müssen derzeit nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen (so wie es die regulären Richtlinienbestimmungen/auch die „DMP-Anforderungen-Richtlinie“ vorsehen).

Für Patienten bedrohlich

Dies steht im G-BA-Beschluss zur Vermeidung einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 vom 27. März. Und weiter: „Die quartalsbezogene Dokumentation ist für das erste bis dritte Quartal 2020 nicht erforderlich, soweit sie sich auf Untersuchungen an der Patientin und an dem Patienten bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt werden und nicht durch telemedizinischen Kontakt durch den Leistungserbringer erhoben werden kann.“

Bedeutet dies, dass vorerst keine Schulung stattfinden kann? Wir sprachen darüber mit Prof. Bernhard Kulzer, Vorsitzender der AG „Diabetes und Psychologie“ sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung“ (QSW) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Im Interview:


Prof. Dr. Dipl.-Psych. Bernhard Kulzer
Vorsitzender der AG „Diabetes und Psychologie“, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung“ (QSW) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Geschäftsführer des Forschungsinstituts Diabetes-Akademie Bad Mergentheim (FIDAM).

Diabetes-Journal: Wie betrifft die Corona-­Pandemie die Diabetes-Schulung?
Prof. Bernhard Kulzer:
In vielen diabetologischen Praxen findet die Diabetesschulung zur Zeit nur eingeschränkt statt, da man nicht möchte, dass sich Patienten wegen Corona regelmäßig in einer Gruppe treffen und eventuell anstecken.

DJ: Darf grundsätzlich Diabetes-Schulung noch stattfinden?
Kulzer:
Ja, sicher, es gibt ja dringenden Schulungsbedarf wie etwa bei der Manifestation eines Typ-1- oder Typ-2-Diabetes, schweren Unter- oder Überzuckerungen. Zudem sollen Diabetespatienten ja auch wegen des neuartigen Covid-19-Virus gute Glukosewerte anstreben: Da hilft eine Schulung natürlich enorm. Zudem kann eine Schulung – das wissen wir aus Studien – auch diabetesbezogene Belastungen reduzieren. Weiterhin können in der Schulung auch Fragen im Zusammenhang mit Corona geklärt werden.

DJ: Bei DMP-Patienten gibt es ja eine Verpflichtung zur Schulung …
Kulzer:
… in den DMPs Typ-1- und Typ-2-Diabetes ist festgeschrieben, dass der Patient das Recht und die Verpflichtung zur Schulung hat. Nimmt er diese nicht wahr, kann er aus dem DMP wieder ausgeschrieben werden. Und ein teilnehmender Arzt hat die Verpflichtung, regelmäßig den Patienten in Hinblick auf mögliche Folgeerkrankungen zu untersuchen und dies zu dokumentieren.

Allerdings hat der G-BA, der die Regulierungskompetenz für die DMPs Typ-1- und Typ-2-Diabetes innehat, mit Beschluss vom 27.03.2020 die „DMP-Anforderungen-Richtlinie“ wegen der COVID-19-Pandemie geändert. Für 2020 ist die Verpflichtung zur Schulung sowie für das 2. und 3. Quartal 2020 die Dokumentation der Folgeerkrankungen ausgesetzt, um unnötige Ansteckungsmöglichkeiten in der Praxis zu vermeiden.

Da die DMPs ja 2011 durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz beschlossen wurden, haben diese den Charakter eines Gesetzes. Durch den G-BA-Beschluss soll sichergestellt werden, dass Patienten wie auch DMP-Ärzten kein Schaden entsteht, wenn diese in Zeiten von Corona ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können.

DJ: Darf man überhaupt noch schulen?
Kulzer:
Ja, in dem Beschluss steht, dass nach Abwägung der individuellen Risiken auch weiterhin die Schulung wie auch die Kontrolluntersuchungen stattfinden dürfen. Dies steht extra als eigener Absatz in dem Beschluss. Die Diabetesschulung ist damit natürlich auch weiterhin möglich.

DJ: Kann man digital schulen?
Kulzer:
Wir arbeiten in unserem Forschungsinstitut FIDAM in verschiedenen Teams im Home­office nur per Videokonferenzen mitein­ander – das geht erstaunlich gut. Alle Teilnehmer eines Teams haben Zugang zu allen wichtigen Dokumenten und können darauf während der Videokonferenz zugreifen und sie sogar gemeinsam online bearbeiten.

Alle Teilnehmer sind zu sehen, sogar jeweils groß, wenn jemand gerade spricht. Genauso kann die Schulung per Videokonferenz erfolgen: Die Schulungsteilnehmer bekommen einen Link, mit dem sie sich direkt in die Videokonferenz einwählen, und sind dann ohne Download eines bestimmten Programms oder einer App direkt in dem Chat. Dort empfängt sie die Schulungskraft, anschließend können alle Teilnehmer virtuell miteinander sprechen und sehen sich auch per Bild.

Die Schulungskraft kann den Bildschirm mit den Schulungsfolien teilen, sodass alle Teilnehmer die jeweilige Schulungsfolie sehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Videoanbieter von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassen und damit eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet ist. Natürlich müssen die Datenschutzbedingungen eingehalten werden.

DJ: Gibt es Praxen, die per Video­sprech­stunde Menschen mit Diabetes schulen?
Kulzer:
Ja, ich weiß von einigen Praxen. Sie berichten, dass die meisten darauf angesprochenen Patienten sehr froh sind, nicht alleingelassen zu werden. Denn viele Patienten haben aus den Medien gehört, dass Menschen mit Diabetes ein besonderes Corona-Risiko haben und eine gute Stoffwechseleinstellung gerade jetzt empfehlenswert ist. Eine Schulung mit konkreten Hinweisen, wie dies umgesetzt werden kann, und in der alle Fragen auch zu Corona kompetent beantwortet werden, kommt gerade zur rechten Zeit.

DJ: Darf eine DMP-Schulung überhaupt per Videosprechstunde erfolgen?
Kulzer:
Das ist leider nicht eindeutig geregelt. In dem Beschluss des G-BA steht kein Hinweis auf die Möglichkeit einer digitalen Schulung. Allerdings wurde im Anhörungsverfahren des Verbands der Diätassistenten (VDD) vorgeschlagen, die digitale Schulung explizit in der Beschlussfassung zu erwähnen. Dies wurde vom G-BA mit dem Hinweis abgelehnt, dass die explizite Nennung gar nicht notwendig sei, da die jetzige Formulierung den Raum für flexible Lösungen für die Schulung lasse; der G-BA gehe davon aus, dass Schulungen stattfinden werden, wenn das Ansteckungsrisiko vertretbar gering sei.

Und deutlicher: Nur die Pflicht wird ausgesetzt, es wird keine Vorgabe bezüglich Art und Weise der Schulung gemacht. Bei der Videosprechstunde gibt es 0 Prozent Ansteckungsgefahr.

DJ: Können DMP-Schulungen abgerechnet werden – egal, in welcher Form sie erfolgen?
Kulzer:
Vorausetzung Nr. 1 ist, dass es sich um eine DMP-anerkannte Schulung handelt. Eine zweite Voraussetzung stellt die Erlaubnis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Krankenkassen dar, dass auch Schulungen per Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden dürfen. Bislang gibt es in den KV-Bezirken Nordrhein, Westfalen-Lippe, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz befristete Sonderregelungen für die Videoschulung.

DJ: Sind die Voraussetzungen für eine Video­sprechstunde kompliziert?
Kulzer:
Überhaupt nicht! Als Patient bekommen Sie von der Schulungskraft per Mail, SMS oder Brief einen Link, mit dem Sie an der Video­schulung teilnehmen können, und den Zeitpunkt der Schulung genannt. Einfach mit einem Doppelklick auf den Link drücken, bei einem Touchscreen mit dem Finger auf den Link drücken oder den Link in Ihren Browser kopieren wie z.B. Mozilla Firefox, Internet Explorer oder Google-Chrome – und schon sind Sie im virtuellen Warteraum der Schulung.

An der Videoschulung können Sie mit Ihrem Computer, Laptop, Tablet oder auch dem Smartphone teilnehmen. Sie müssen hierzu kein eigenes Programm herunterladen: Die Teilnahme ist unabhängig von dem vorhandenen Betriebssystem möglich. Beim Laptop oder Smartphone können Sie die installierte Kamera und Lautsprecher nutzen, beim Computer oder Tablet kann es sein, dass Sie vorab zusätzlich eine Kamera oder Lautsprecher installieren müssen.

DJ: Gibt es noch mehr zu beachten?
Kulzer:
Wichtig ist, dass Sie vorab der Datenschutzerklärung zustimmen. Hier wird auch erläutert, dass es nicht erlaubt ist, die Videoschulung aufzuzeichnen. Die Technik ist wirklich einfach. Allerdings ist eine störungsfreie Internetverbindung eine Grundvoraussetzung. Zudem müssen sich die Teilnehmenden hinsichtlich der Hintergrundgeräusche disziplinieren und eventuell auf „Stumm“ schalten, wenn Sie nicht selbst einen Beitrag in die Gruppe geben möchten.

DJ: Ist eine Videoschulung genauso gut wie eine Schulung in der Praxis?
Kulzer:
Ich halte ein tatsächliches Treffen in einer Gruppe mit persönlichem Austausch der Teilnehmer für die bessere Schulungsform. Allerdings denke ich, dass in diesen Zeiten die Videoschulung eine gute Alternative für viele Menschen mit Diabetes und Praxen darstellt …

DJ: Sind denn alle Patienten für eine Videoschulung geeignet?
Kulzer:
Ich glaube, dass viele Menschen nach der ersten Videoschulung ganz überrascht sind, wie einfach die Teilnahme ist. Aber sicher mögen nicht alle Menschen mit Diabetes diese Form der Schulung und haben Vorbehalte, die man natürlich respektieren muss. Die Videoschulung soll ja auch nur eine ergänzendes Angebot zur herkömmlichen Schulung darstellen und diese auf keinen Fall ersetzen.

Natürlich funktioniert die Videoschulung auch nur, wenn die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Aber es gibt mittlerweile nur noch wenige Menschen, die keinen Zugang zu Smartphones oder einem Computer haben.

DJ: Was bedeuten ausgesetzte Diabetes-Schulungen für Patienten?
Kulzer:
Für viele Patienten ist das eine Katastrophe. Schließlich erfolgt ja eine Dia­betes-Schulung vor allem bei einer Neueinstellung oder bei einem definierten Problem im Zusammenhang mit der Therapiedurchführung des Patienten.

Wir können doch unseren Patienten nicht sagen: „Sie sollten – auch wegen Corona – besser eingestellt sein und den Diabetes gut im Alltag managen!“ … und dann den Patienten keine Hilfestellungen anbieten. Das wäre zynisch. Gerade jetzt brauchen uns die Patienten, gerade jetzt müssen wir uns dafür einsetzen, dass die Schulung bei den Menschen ankommt. Und wenn man selbst als Patient derzeit nicht zur Schulung in die Praxis kommen kann, dann kommt eben die Schulung zu ihm. So einfach, und das geht!


Interview: Günter Nuber
Chefredaktion Diabetes-Journal,
Kirchheim-Verlag,
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14,
55130 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (6) Seite 12-15

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