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Mit der intensiven Sommersonne steigt die Gefahr eines Sonnenbrandes mit möglichen Langzeitfolgen wie vorzeitiger Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt Tipps zum Schutz vor Sonnenstrahlen.
Ganz allgemein rät das BVL:
Die Wahl des richtigen Lichtschutzfaktors (LSF) hängt von dem Hauttyp, der Intensität der Sonneneinstrahlung und der Aufenthaltsdauer in der Sonne ab. Besonders empfindlich ist die Haut nach den Wintermonaten, da der Eigenschutz der Haut verringert ist.
Drei volle Esslöffel Sonnenschutzmittel je Anwendung ist das richtige Maß für einen Erwachsenen! So wird die auf der Verpackung angegebene Schutzwirkung in der Regel erreicht. Nachcremen ist dabei besonders wichtig, vor allem nach dem Baden oder Schwitzen. Das hält den Sonnenschutz aufrecht. Die Dauer, die man geschützt in der Sonne verbringen kann, wird dadurch jedoch nicht verlängert.
An Meer und Strand wird das Sonnenlicht zusätzlich reflektiert. In den Bergen filtern die dünneren Luftschichten weniger UV-Licht und Schnee reflektiert ggf. auch zusätzlich. Hier herrscht erhöhte Sonnenbrandgefahr!
Auch bei bedecktem Himmel und im Schatten sind schädliche UV-Strahlen vorhanden. Im Sommer gilt also an jedem Tag: Sonnenschutz nicht vergessen, wenn ein längerer Aufenthalt im Freien geplant ist. Achtung bei ersten Anzeichen eines Sonnenbrandes (Rötung oder spannendes Hautgefühl): Jetzt umgehend den Aufenthalt in der Sonne beenden! Bereits jetzt kann die Haut schon langfristig geschädigt sein.
Sonnencreme ist nicht ewig haltbar ist. Meist ist die Haltbarkeit nach dem Öffnen in Form eines Creme-Tiegels mit Monatsangabe angegeben. Hier kann es hilfreich sein, das Datum der ersten Verwendung auf dem Produkt zu notieren.
Viele Tagespflegprodukte wie Cremes besitzen bereits einen LSF oder auch andere Inhaltsstoffe wie Vitamin E, die freie Radikale abfangen. Diese entstehen z. B. wenn UV-Strahlen photochemische Prozesse in der Haut auslösen. Tagescremes allein bieten aber an sonnenreichen Tagen keinen ausreichenden Schutz.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | Redaktion
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