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Automatische Abschaltung: Lass’ die Insulinpumpe machen!
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Ist die Insulinpumpe mit einem Glukosesensor verbunden, kann die Insulinzufuhr unterbrochen werden – automatisch, also ohne dass der Nutzer/die Nutzerin eingreift. Wie die verschiedenen Pumpenmodelle arbeiten und wann es sinnvoll ist, die Alarmfunktion einzurichten, erklärt Kinderdiabetologe Dr. Torben Biester.
Inzwischen gibt es mehrere Modelle von Insulinpumpen, die in Verbindung mit einem Glukosesensor die Insulinzufuhr unterbrechen können. Das Tolle an den aktuellen Modellen ist, dass die Insulinzufuhr auch schon vor dem Erreichen niedriger Werte ausgeschaltet wird, Unterzuckerungen können so also verhindert oder abgemildert werden. Damit die automatische Abschaltung aber eine Unterstützung und keine Last wird, sollte bei der Anwendung einiges bedacht werden.
Der stille Abschaltzeitpunkt
Damit eine Pumpe Unterzuckerungen verhindern kann, „schaut“ das Gerät 30 Minuten in die Zukunft und berechnet den Wert, der dann erwartet wird. Liegt dieser Wert unter dem programmierten Grenzwert, wird die Abgabe der Basalrate unterbrochen und noch laufende Boli werden gestoppt. Dies gilt sowohl für die Funktion „Abschalten vor Niedrig“ (MiniMed u. Paradigm/Medtronic) als auch für „Basal-IQ“ (Tandem). Zum Zeitpunkt der Abschaltung ist der aktuelle Wert noch deutlich höher als die programmierte Grenze und kann auch noch über 100 mg/dl (5,6 mmol/l) liegen.

Ein Alarm, der ja ein Warnzeichen ist, würde zu diesem Zeitpunkt zumeist zu Aktionismus führen, da er ja auf potentiell niedrige Werte aufmerksam macht. Im besten Fall verhindert der Automatismus, dass es überhaupt zu einer Unterzuckerung kommt, ohne dass die Anwenderin eingreifen muss. Daher könnte ein Alarm beim Abschalten eher stören als nutzen. Also: KEIN Alarm beim „Abschalten vor Niedrig“! Ein weiterer Grund, zu diesem Zeitpunkt auf Alarme zu verzichten, ist, dass es nicht zu einer Gewöhnung an Alarme ohne Handeln kommen sollte.
Die Unterzuckerung
Anders sieht es aus, wenn es trotz der Abschaltfunktion zu einem niedrigen Wert kommt. Dann sollte ein Alarm erfolgen, denn dann hat die Insulinabschaltung offenbar nicht ausgereicht. Bei einem Niedrig-Alarm sollte die Anzeige überprüft werden. Zeigt der Trendpfeil schon wieder nach oben, ist erst einmal keine weitere Maßnahme nötig. Bei einem geraden Pfeil und Wohlbefinden auch nicht. Zeigt der Pfeil trotz Abschaltung weiter nach unten, sollte eine Behandlung mit Traubenzucker erfolgen.
Hier ist aber zu beachten, dass unter Umständen schon fast bis zu 2 Stunden die Insulinzufuhr unterbrochen sein kann, dass also schon eine Insulinlücke besteht. Zu hohe Kohlenhydratmengen können daher zu einem deutlichen Anstieg der Werte nach einem niedrigen Wert mit Abschaltung führen. Hier kann es hilfreich sein, mit ganz geringen Mengen zu starten, z. B. mit 2,5 g (ein runder kleiner Apotheken-Traubenzucker), der möglicherweise schon ausreicht.
Die Pumpe Tandem t:slim X2 schaltet bei einer Trendumkehr die Insulinzufuhr wieder ein, bei den Medtronic-Pumpen mit vorausschauender Abschaltung dauert es etwas länger, es muss erst ein deutlicher Trend erkennbar sein. Daher sollte bei Benutzung einer Medtronic-Pumpe bei einer Behandlung die automatische Unterbrechung beendet, also die Basalrate wieder eingeschaltet werden, um hohe Werte nach dem Ereignis zu
vermeiden.



Merke:
- Gibt es wiederholte Abschaltmuster – ist also z. B. erkennbar, dass die Pumpe jede Nacht für eine Zeit ausschaltet – sollte die Basalrate angepasst, also das Insulin reduziert werden
- Wenn es die Symptome und Trendpfeile zulassen, sollte eine Unterzuckerung erst einmal mit einer ganz geringen Traubenzuckermenge behandelt werden.
- MiniMed 640G-Pumpe: Die Unterbrechung sollte direkt nach der Behandlung mit Kohlenhydraten beendet werden.
- Die Programmierung und Nutzung der Abschaltfunktionen sollte nur nach Schulung und in Absprache mit dem behandelnden Diabetesteam erfolgen. Auch die Auswahl der Alarme sollte besprochen und individuell angepasst werden.
von PD Dr. med. Torben Biester
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2020; 12 (4) Seite 8-10
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