- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Im Vorstellungsgespräch den Diabetes angeben?
2 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Michaela (16 Jahre, Insulinpumpe) möchte sich bald um einen Ausbildungsplatz als Bankkauffrau bewerben. Allerdings hat sie einen Schwerbehindertenausweis. Nun sind wir unsicher, wie sie sich in den Vorstellungsgesprächen verhalten soll.
Im Internet bzw. in Vorträgen höre ich unterschiedliche Meinungen: Manche sagen, sie müsse den Diabetes angeben, andere sehen aufgrund eines aktuellen Urteils nur eine Mitteilungspflicht für den Ausweis. Wieder andere behaupten, man müsse beides nur auf Nachfrage angeben. Was stimmt denn nun?
Petra H.
Die Antwort von Oliver Ebert
Es stimmt, dass zu Rechtsthemen viele unterschiedliche Informationen verbreitet werden. Manches liest sich sehr überzeugend, obwohl es aus fachlicher Sicht absoluter Unsinn ist. So auch hier: Alle genannten Antworten sind falsch!
Keine Verpflichtung!
Es gibt keine Verpflichtung, Diabetes oder Schwerbehindertenausweis unaufgefordert mitzuteilen. Und selbst wenn der Arbeitgeber fragt, darf man meist eine unwahre Antwort geben: Pauschale Fragen nach Erkrankungen sind im Bewerbungsgespräch grundsätzlich unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn durch die Krankheit ein erhebliches Risiko für sich oder andere besteht, das sich auch durch Arbeitsschutzmaßnahmen nicht genügend reduzieren lässt.
Auch ist die Frage zulässig, wenn die Krankheit eine Ausübung der Tätigkeit gar nicht erst zulassen würde. Im Ergebnis besteht also vor allem bei ansteckenden Krankheiten mit erheblichem Ansteckungs- und Gefährdungspotential Auskunftspflicht.
All dies ist bei Diabetes nur sehr selten der Fall. Eine Offenbarungspflicht bestünde nur dann, wenn man sicher weiß, dass die gewünschte Tätigkeit aufgrund des Diabetes nicht ausgeübt werden kann. Für die Bankausbildung spielt der Diabetes keine Rolle und muss nicht mitgeteilt werden.
Nach Schwerbehinderung darf nicht mehr gefragt werden
Die Frage nach der Schwerbehinderung war früher zulässig und musste grundsätzlich wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn es für die Stelle nicht relevant war. Heute jedoch ist jegliche Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen einer Behinderung ausdrücklich untersagt (nach europäischer Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Neufassung des § 81 Abs II SGB IX).
Eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (16. Februar 2012, Az. 6 AZR 553/10) bestätigt dies: Das Gericht sieht dort eine Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung grundsätzlich (nur) im bestehenden Arbeitsverhältnis und erst nach der Probezeit für zulässig an. Denn erst dann greift der gesetzliche Schutz, der sicherstellt, dass Schwerbehinderte nicht benachteiligt werden.
Also, klare Antwort: Weder der Diabetes noch der Schwerbehindertenausweis müssen mitgeteilt werden.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (1) Seite 31
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Bewegung
2 Minuten
- Aus der Community
2 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
-
othenbuehler postete ein Update vor 5 Stunden, 31 Minuten
Viele Menschen mit Typ-1-Diabetes berichten, dass sich ihr Insulinbedarf im Verlauf des Menstruationszyklus verändert – oft deutlich spürbar, aber bisher kaum systematisch erfasst.
Genau hier setzt die TIMES-Studie an. Wir möchten besser verstehen, wie sich der Zyklus auf Glukosewerte und Insulinbedarf auswirkt – und wie Betroffene damit im Alltag umgehen.
👉 Wen suchen wir?
Personen mit Typ-1-Diabetes (18–40 Jahre), wohnhaft in Deutschland, mit regelmässigem Menstruationszyklus und Nutzung eines automatisierten Insulinabgabesystems.👉 Was bedeutet die Teilnahme?
Dauer: 6 Monate, bequem alles von zu Hause aus
Erfassung von Insulin-, Zyklus- und Aktivitätsdaten
Als Dankeschön: Clue-Abo (1 Jahr), Garmin-Uhr (zum Behalten) + Aufwandsentschädigung (siehe Flyer)Mit eurer Teilnahme helft ihr, Diabetes-Technologien zukünftig besser an zyklusbedingte Veränderungen anzupassen 💙
Mehr Infos im Flyer 👇
-
moira postete ein Update vor 3 Tagen, 8 Stunden
Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
(Wen es interessiert Band 2.3) -
moira postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

