Nachgefragt | Recht: Im Vorstellungsgespräch den Diabetes angeben?

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Nachgefragt | Recht: Im Vorstellungsgespräch den Diabetes angeben?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Michaela (16 Jahre, Insulinpumpe) möchte sich bald um einen Ausbildungsplatz als Bankkauffrau bewerben. Allerdings hat sie einen Schwerbehindertenausweis. Nun sind wir unsicher, wie sie sich in den Vorstellungsgesprächen verhalten soll.

Im Internet bzw. in Vorträgen höre ich unterschiedliche Meinungen: Manche sagen, sie müsse den Diabetes angeben, andere sehen aufgrund eines aktuellen Urteils nur eine Mitteilungspflicht für den Ausweis. Wieder andere behaupten, man müsse beides nur auf Nachfrage angeben. Was stimmt denn nun?

Petra H.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es stimmt, dass zu Rechtsthemen viele unterschiedliche Informationen verbreitet werden. Manches liest sich sehr überzeugend, obwohl es aus fachlicher Sicht absoluter Unsinn ist. So auch hier: Alle genannten Antworten sind falsch!

Keine Verpflichtung!

Es gibt keine Verpflichtung, Diabetes oder Schwerbehindertenausweis unaufgefordert mitzuteilen. Und selbst wenn der Arbeitgeber fragt, darf man meist eine unwahre Antwort geben: Pauschale Fragen nach Erkrankungen sind im Bewerbungsgespräch grundsätzlich unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn durch die Krankheit ein erhebliches Risiko für sich oder andere besteht, das sich auch durch Arbeitsschutzmaßnahmen nicht genügend reduzieren lässt.

Auch ist die Frage zulässig, wenn die Krankheit eine Ausübung der Tätigkeit gar nicht erst zulassen würde. Im Ergebnis besteht also vor allem bei ansteckenden Krankheiten mit erheblichem Ansteckungs- und Gefährdungspotential Auskunftspflicht.

All dies ist bei Diabetes nur sehr selten der Fall. Eine Offenbarungspflicht bestünde nur dann, wenn man sicher weiß, dass die gewünschte Tätigkeit aufgrund des Diabetes nicht ausgeübt werden kann. Für die Bankausbildung spielt der Diabetes keine Rolle und muss nicht mitgeteilt werden.

Nach Schwerbehinderung darf nicht mehr gefragt werden

Die Frage nach der Schwerbehinderung war früher zulässig und musste grundsätzlich wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn es für die Stelle nicht relevant war. Heute jedoch ist jegliche Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen einer Behinderung ausdrücklich untersagt (nach europäischer Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Neufassung des § 81 Abs II SGB IX).

Eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (16. Februar 2012, Az. 6 AZR 553/10) bestätigt dies: Das Gericht sieht dort eine Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung grundsätzlich (nur) im bestehenden Arbeitsverhältnis und erst nach der Probezeit für zulässig an. Denn erst dann greift der gesetzliche Schutz, der sicherstellt, dass Schwerbehinderte nicht benachteiligt werden.

Also, klare Antwort: Weder der Diabetes noch der Schwerbehindertenausweis müssen mitgeteilt werden.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (1) Seite 31

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Monat

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße