- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Im Vorstellungsgespräch den Diabetes angeben?
2 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Michaela (16 Jahre, Insulinpumpe) möchte sich bald um einen Ausbildungsplatz als Bankkauffrau bewerben. Allerdings hat sie einen Schwerbehindertenausweis. Nun sind wir unsicher, wie sie sich in den Vorstellungsgesprächen verhalten soll.
Im Internet bzw. in Vorträgen höre ich unterschiedliche Meinungen: Manche sagen, sie müsse den Diabetes angeben, andere sehen aufgrund eines aktuellen Urteils nur eine Mitteilungspflicht für den Ausweis. Wieder andere behaupten, man müsse beides nur auf Nachfrage angeben. Was stimmt denn nun?
Petra H.
Die Antwort von Oliver Ebert
Es stimmt, dass zu Rechtsthemen viele unterschiedliche Informationen verbreitet werden. Manches liest sich sehr überzeugend, obwohl es aus fachlicher Sicht absoluter Unsinn ist. So auch hier: Alle genannten Antworten sind falsch!
Keine Verpflichtung!
Es gibt keine Verpflichtung, Diabetes oder Schwerbehindertenausweis unaufgefordert mitzuteilen. Und selbst wenn der Arbeitgeber fragt, darf man meist eine unwahre Antwort geben: Pauschale Fragen nach Erkrankungen sind im Bewerbungsgespräch grundsätzlich unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn durch die Krankheit ein erhebliches Risiko für sich oder andere besteht, das sich auch durch Arbeitsschutzmaßnahmen nicht genügend reduzieren lässt.
Auch ist die Frage zulässig, wenn die Krankheit eine Ausübung der Tätigkeit gar nicht erst zulassen würde. Im Ergebnis besteht also vor allem bei ansteckenden Krankheiten mit erheblichem Ansteckungs- und Gefährdungspotential Auskunftspflicht.
All dies ist bei Diabetes nur sehr selten der Fall. Eine Offenbarungspflicht bestünde nur dann, wenn man sicher weiß, dass die gewünschte Tätigkeit aufgrund des Diabetes nicht ausgeübt werden kann. Für die Bankausbildung spielt der Diabetes keine Rolle und muss nicht mitgeteilt werden.
Nach Schwerbehinderung darf nicht mehr gefragt werden
Die Frage nach der Schwerbehinderung war früher zulässig und musste grundsätzlich wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn es für die Stelle nicht relevant war. Heute jedoch ist jegliche Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen einer Behinderung ausdrücklich untersagt (nach europäischer Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Neufassung des § 81 Abs II SGB IX).
Eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (16. Februar 2012, Az. 6 AZR 553/10) bestätigt dies: Das Gericht sieht dort eine Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung grundsätzlich (nur) im bestehenden Arbeitsverhältnis und erst nach der Probezeit für zulässig an. Denn erst dann greift der gesetzliche Schutz, der sicherstellt, dass Schwerbehinderte nicht benachteiligt werden.
Also, klare Antwort: Weder der Diabetes noch der Schwerbehindertenausweis müssen mitgeteilt werden.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (1) Seite 31
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Begleit-Erkrankungen
5 Minuten
- Bewegung
3 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
-
irenesutter postete ein Update vor 3 Tagen, 23 Stunden
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?-
moira antwortete vor 2 Tagen, 21 Stunden
Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor. -
ole-t1 antwortete vor 2 Tagen, 1 Stunde
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.
-
-
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 4 Tagen, 22 Stunden
Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-mai-2026/Wer ist dabei?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Mai – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 11. Mai! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]
-

