Nachgefragt | Recht: LKW fahren mit Diabetes – geht das?

2 Minuten

© © Val Thoermer - Fotolia.com
Nachgefragt | Recht: LKW fahren mit Diabetes – geht das?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Ich habe gelesen, dass es seit Mai neue Regeln für den Führerschein gibt, und man nun auch mit Diabetes LKW fahren darf. Unser Sohn Michael (17) möchte gerne Fernfahrer werden, bislang wurde uns aber gesagt, dass dies wegen seines Diabetes nicht möglich sei. Hat sich da was geändert? Muss der Diabetes eigentlich beim Führerscheinantrag angegeben werden?

Petra K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Seit dem 1. Mai 2014 gelten neue “Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung”. Dort sind körperliche und/oder geistige Einschränkungen zusammengestellt, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können. Die Begutachtungskriterien bei Diabetes wurden komplett neu geregelt und bringen zahlreiche Erleichterungen.

Im Gegensatz zur bis dahin geltenden Situation ist nun klargestellt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit – und trotz – Diabetes möglich ist. In der neuen Begutachtungsleitlinie ist dazu festgeschrieben, dass “gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes” sowohl einen PKW als auch LKW “sicher führen” können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus).

Der Diabetes stellt somit also kein grundsätzliches Hindernis mehr für das Führen von LKWs über 3,5 t und die Personenbeförderung dar. Die bislang geltende Regelung war noch deutlich restriktiver.

Wahrnehmung von Unterzuckerungen muss gewährleistet sein

Allerdings ist eine Teilnahme am Straßenverkehr auch künftig natürlich nur unter der Voraussetzung zulässig, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden: Wer innerhalb von zwölf Monaten wiederholt eine so schwere Unterzuckerung hat, dass er fremde Hilfe benötigt, darf in der Regel zunächst nicht mehr fahren. Den Führerschein bekommt man aber dann wieder, sobald nachgewiesen werden kann, dass “wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist”.

Der Diabetes wird dem Berufswunsch von Michael also grundsätzlich nicht mehr im Wege stehen. Allerdings sollte er sich trotzdem sehr genau überlegen, ob er als chronisch kranker Mensch wirklich einen solchen Berufsweg einschlagen will, der sehr stark von gesundheitlichen Voraussetzungen abhängt: Denn sein Gesundheitszustand bzw. seine Fähigkeit zur Unterzuckerungswahrnehmung kann sich ja jederzeit so verschlechtern, dass er plötzlich nur noch eingeschränkt – oder womöglich überhaupt nicht mehr – fahren darf. Die Folge wären dann Arbeitsplatzverlust oder schlimmstenfalls Berufsunfähigkeit.

Zur Frage, ob der Diabetes beim Führerscheinantrag angegeben werden muss, gibt es sehr viele Irrtümer und Fehlinformationen. Die Vorgehensweise ist bundesweit nicht einheitlich: In manchen Landkreisen wird nach Krankheiten gefragt, in manchen nicht. Generell gilt: Wenn nicht gefragt wird, muss (und sollte) man den Diabetes nicht angeben. Wenn die Behörde allerdings nach bestimmten Krankheiten wie Diabetes fragt, muss man wahrheitsgemäß und vollständig antworten.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (3) Seite 33

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Rezept für Schoko-Kuchen mit Kidneybohnen

Rezept für Schoko-Kuchen mit Kidneybohnen | Foto: MedTriX / Bernhard und Gabi Kölsch

2 Minuten

Nachgefragt | Recht: Zweitmeinung und freie Arztwahl – so ist die rechtliche Situation

Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes stehen mitunter vor weitreichenden medizinischen Entscheidungen – vor allem, wenn es um Operationen oder neue Therapien geht. In solchen Situationen sind das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung und die freie Arztwahl besonders wichtig. Nicht jedem ist das bekannt. Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Nachgefragt | Recht: Zweitmeinung und freie Arztwahl – so ist die rechtliche Situation | Foto: HNFOTO – stock.adobe.com

3 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Anzeige

Recor Medical

Das Verfahren der renalen Denervierung kann helfen, den Blutdruck effektiv zu senken.

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen