- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Warum wurde unser CGM-Antrag abgelehnt?
3 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Mit Freude haben wir mitbekommen, dass CGM-Systeme nun endlich Kassenleistung sind. Unser Leon (13 Jahre alt, behandelt mit ICT) braucht es dringend; er ist schon ein paarmal mit Unterzuckerungen umgefallen. Unser Arzt hat daher gleich ein Rezept für ein “Hilfsmittel” ausgestellt und dort ausdrücklich vermerkt, dass das CGM-System medizinisch notwendig ist, u. a. wegen “unzureichender bzw. gestörter Fähigkeit zur Wahrnehmung von Hypoglykämien”.
Wir haben das Rezept Anfang September eingereicht. Gestern hat uns nun die Krankenkasse angerufen und mitgeteilt, dass sie das CGM-System nicht erstatten würden; wir sollen den Antrag doch zurücknehmen. Ohnehin würde ein Rezept nicht ausreichen, man müsse solche Anträge ausführlich begründen. Was können wir hier machen? Es steht uns doch ein solches System zu?
Familie Z.
Die Antwort von Oliver Ebert
Zunächst einmal die gute Nachricht: Es ist in der Tat so, dass CGM-Systeme spätestens seit Anfang September von der Krankenkasse übernommen werden dürfen. (Achtung: Dies gilt nicht automatisch für private Krankenversicherungen!) Dies heißt allerdings nicht, dass jeder Patient ein solches System bekommt. Ein Anspruch auf Versorgung besteht nur dann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- Behandlung mit intensivierter Insulintherapie (ICT, FIT) oder Insulinpumpentherapie (CSII).
- Die individuellen Therapieziele können ohne CGM nicht erreicht werden.
- Die Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit dia-
betologischer Qualifikation erfolgen (z.B. Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe). - Es muss eine umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs vorliegen.
- Der Patient muss umfassend geschult sein.
- Das System muss als “Realtime”-CGM zugelassen sein und anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können.
- Der Patient muss das CGM-System entsprechend dem Therapiezweck nutzen können, ohne dass er dazu seine Werte einem Dritten (vor allem dem Hersteller) zugänglich machen muss.
Es wird daher wohl nicht ausreichen, nur ein Rezept vorzulegen. Vielmehr wird man schon einen ausführlich begründeten Antrag einreichen müssen, in dem die genannten Voraussetzungen nachgewiesen bzw. die Notwendigkeit vom Arzt begründet werden. Dazu sollte man auch möglichst ausführliche Aufzeichnungen (z. B. Blutzuckertagebuch, Computerausdrucke) vorlegen, aus denen sich ergibt, dass man mit den Selbstmessungen nicht klarkommt bzw. sie nicht ausreichen.
Antrag keinesfalls zurücknehmen!
Selbstverständlich sollten Sie den Antrag aber keinesfalls zurücknehmen, sondern auf einen Bescheid der Krankenkasse bestehen. Zusätzlich sollten Sie schnellstmöglich noch eine ausführliche Begründung Ihres Arztes nachreichen. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats hiergegen Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines weiteren Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Da sich die Genehmigungsverfahren hinziehen können, ist es in dringenden Fällen auch möglich, vor dem Sozialgericht eine vorläufige Regelung zu erwirken.
Es handelt es sich bei den Rechtsmitteln aber um juristisch komplexe und nicht einfache Vorgänge, bei denen man als Laie schnell Fehler machen kann. Spätestens wenn der Antrag abgelehnt wird, sollten Sie daher einen spezialisierten Anwalt (“Fachanwalt für Sozialrecht”) beauftragen; Adressen gibt es bei der für Ihren Landkreis zuständigen Anwaltskammer (Infos auch über www.brak.de).
Rechtsberatungsschein beantragen, wenn das Geld fehlt
Wer nur wenig Geld hat, kann beim zuständigen Amtsgericht (“Beratungshilfestelle”) einen Rechtsberatungsschein beantragen. Damit kann man einen Anwalt seiner Wahl mit dem Widerspruch beauftragen und muss nur einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen. Die Krankenkasse hat über einen Antrag zügig zu entscheiden, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang. Wenn eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt wird, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sofern die Kasse diese Fristen nicht einhalten kann, muss sie dies schriftlich begründen, eine telefonische Auskunft reicht nicht aus.
Macht sie das nicht bzw. gibt es keinen hinreichenden Grund, dann gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt. In Ihrem Fall dürften diese Fristen nun bereits verstrichen sein. Verweisen Sie die Krankenkasse unter Hinweis auf § 13 Abs. 3a SGB V darauf, dass der Antrag zwischenzeitlich als genehmigt gelten muss.
Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag trotzdem ablehnt, sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2016; 9 (4) Seite 22-23
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Aus der Community
Gut beraten – oder guter Rat teuer
9 Minuten
Keine Kommentare
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Über uns
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
Werde Teil unserer Community
Community-Feed
-
bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 19 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
-
ole-t1 antwortete vor 2 Tagen, 11 Stunden
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
-
-
thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri
