- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Warum wurde unser CGM-Antrag abgelehnt?
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Mit Freude haben wir mitbekommen, dass CGM-Systeme nun endlich Kassenleistung sind. Unser Leon (13 Jahre alt, behandelt mit ICT) braucht es dringend; er ist schon ein paarmal mit Unterzuckerungen umgefallen. Unser Arzt hat daher gleich ein Rezept für ein “Hilfsmittel” ausgestellt und dort ausdrücklich vermerkt, dass das CGM-System medizinisch notwendig ist, u. a. wegen “unzureichender bzw. gestörter Fähigkeit zur Wahrnehmung von Hypoglykämien”.
Wir haben das Rezept Anfang September eingereicht. Gestern hat uns nun die Krankenkasse angerufen und mitgeteilt, dass sie das CGM-System nicht erstatten würden; wir sollen den Antrag doch zurücknehmen. Ohnehin würde ein Rezept nicht ausreichen, man müsse solche Anträge ausführlich begründen. Was können wir hier machen? Es steht uns doch ein solches System zu?
Familie Z.
Die Antwort von Oliver Ebert
Zunächst einmal die gute Nachricht: Es ist in der Tat so, dass CGM-Systeme spätestens seit Anfang September von der Krankenkasse übernommen werden dürfen. (Achtung: Dies gilt nicht automatisch für private Krankenversicherungen!) Dies heißt allerdings nicht, dass jeder Patient ein solches System bekommt. Ein Anspruch auf Versorgung besteht nur dann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- Behandlung mit intensivierter Insulintherapie (ICT, FIT) oder Insulinpumpentherapie (CSII).
- Die individuellen Therapieziele können ohne CGM nicht erreicht werden.
- Die Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit dia-
betologischer Qualifikation erfolgen (z.B. Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe). - Es muss eine umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs vorliegen.
- Der Patient muss umfassend geschult sein.
- Das System muss als “Realtime”-CGM zugelassen sein und anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können.
- Der Patient muss das CGM-System entsprechend dem Therapiezweck nutzen können, ohne dass er dazu seine Werte einem Dritten (vor allem dem Hersteller) zugänglich machen muss.
Es wird daher wohl nicht ausreichen, nur ein Rezept vorzulegen. Vielmehr wird man schon einen ausführlich begründeten Antrag einreichen müssen, in dem die genannten Voraussetzungen nachgewiesen bzw. die Notwendigkeit vom Arzt begründet werden. Dazu sollte man auch möglichst ausführliche Aufzeichnungen (z. B. Blutzuckertagebuch, Computerausdrucke) vorlegen, aus denen sich ergibt, dass man mit den Selbstmessungen nicht klarkommt bzw. sie nicht ausreichen.
Antrag keinesfalls zurücknehmen!
Selbstverständlich sollten Sie den Antrag aber keinesfalls zurücknehmen, sondern auf einen Bescheid der Krankenkasse bestehen. Zusätzlich sollten Sie schnellstmöglich noch eine ausführliche Begründung Ihres Arztes nachreichen. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats hiergegen Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines weiteren Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Da sich die Genehmigungsverfahren hinziehen können, ist es in dringenden Fällen auch möglich, vor dem Sozialgericht eine vorläufige Regelung zu erwirken.
Es handelt es sich bei den Rechtsmitteln aber um juristisch komplexe und nicht einfache Vorgänge, bei denen man als Laie schnell Fehler machen kann. Spätestens wenn der Antrag abgelehnt wird, sollten Sie daher einen spezialisierten Anwalt (“Fachanwalt für Sozialrecht”) beauftragen; Adressen gibt es bei der für Ihren Landkreis zuständigen Anwaltskammer (Infos auch über www.brak.de).
Rechtsberatungsschein beantragen, wenn das Geld fehlt
Wer nur wenig Geld hat, kann beim zuständigen Amtsgericht (“Beratungshilfestelle”) einen Rechtsberatungsschein beantragen. Damit kann man einen Anwalt seiner Wahl mit dem Widerspruch beauftragen und muss nur einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen. Die Krankenkasse hat über einen Antrag zügig zu entscheiden, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang. Wenn eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt wird, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sofern die Kasse diese Fristen nicht einhalten kann, muss sie dies schriftlich begründen, eine telefonische Auskunft reicht nicht aus.
Macht sie das nicht bzw. gibt es keinen hinreichenden Grund, dann gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt. In Ihrem Fall dürften diese Fristen nun bereits verstrichen sein. Verweisen Sie die Krankenkasse unter Hinweis auf § 13 Abs. 3a SGB V darauf, dass der Antrag zwischenzeitlich als genehmigt gelten muss.
Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag trotzdem ablehnt, sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2016; 9 (4) Seite 22-23
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florahdo postete ein Update vor 4 Tagen, 18 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 1 Woche
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
- katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 2 Stunden
Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?
moira postete ein Update vor 1 Woche
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 6 Tagen, 9 Stunden
Ich meinte Liberty




