- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Was soll ein Lehrer bei einer Unterzuckerung tun?
3 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Meine Tochter Lea (7 Jahre) kommt bislang gut mit ihrem Diabetes zurecht und es gab noch keine Probleme. Bei der letzten Klassenkonferenz wurde aber das Thema “Unterzuckerung” angesprochen: Einige Lehrer haben Angst, dass sie im Notfall Glukagon spritzen und dann haften, wenn dabei etwas falsch gemacht wird. Ein Lehrer hat sogar schon angekündigt, dass er nur den Notarzt rufen werde, er aber auf keinen Fall die Glukagonspritze geben würde.
Wie sieht es denn nun rechtlich aus – müssen Lehrer wirklich befürchten, dass sie im Zweifel rechtlich belangt werden, wenn im Notfall etwas schiefgeht? Und darf ein Lehrer sich auf das Herbeirufen des Notarztes beschränken bzw. das Verabreichen der Glukagonspritze verweigern?
Claudia P.
Die Antwort von Oliver Ebert
Grundsätzlich gilt: Jeder ist verpflichtet, im Notfall und bei Gefahr nach bestem Wissen und mit bestmöglicher Anstrengung Hilfe zu leisten. Wird eine zumutbare Hilfeleistung ohne triftigen Grund verweigert, dann droht eine Strafbarkeit gem. § 323c Strafgesetzbuch (“unterlassene Hilfeleistung”). Auch in der Schule gibt es hierzu selbstverständlich keine Ausnahme: Wenn ein Kind mit Diabetes erkennbar medizinische Notfallhilfe benötigt, dann müssen auch Lehrer die erforderlichen Maßnahmen leisten.
§ 323c Strafgesetzbuch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ängste vor einer etwaigen Haftung sind hierbei unbegründet: Sofern die Hilfeleistung nämlich mit bester Anstrengung erfolgt, muss der Lehrer weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Konsequenzen befürchten – selbst wenn er dabei versehentlich oder aus Unkenntnis etwas falsch macht.
Einweisung über Risiken und Behandlung von Unterzuckerungen
In der AGPD-Leitlinie zur Kinderdiabetologie wird ausgeführt, dass Eltern bzw. andere primäre Betreuungspersonen in der Anwendung der Glukagonspritze bzw. weiterer Sofortmaßnahmen bei Unterzuckerung unterwiesen werden sollen. Glukagon sollte für alle Eltern und Sorgeberechtigten (z. B. beim Sport) jederzeit verfügbar sein, vor allem dann, wenn ein hohes Risiko für Hypoglykämien besteht, beispielsweise bei rezidivierend aufgetretenen Hypoglykämien. Demgegenüber sollen Betreuerinnen, z. B. in Kindergärten, Kindertagesstätten, und Lehrkräfte in Schulen ebenfalls eine Einweisung über die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten der Unterzuckerung erhalten.
Eine grundsätzliche Verfügbarkeit von Glukagon in der Schule oder auf Klassenreisen wird aber nicht empfohlen, weil zur Gabe eine Schulung in der Anwendung von Glukagon (wann geben?, wie viel?, wohin spritzen?) erforderlich ist. Es ist in der Regel nicht praktikabel, das Schulpersonal in der Glukagongabe umfassend zu schulen. Auch erscheint die mögliche Verunsicherung des Betreuungspersonals durch die Glukagonthematik hinsichtlich der Integration der Kinder mit Diabetes in den Schulalltag nicht zielführend.
Notwendige Hilfe muss geleistet werden
Zum Glück kommt in unseren Breitengraden der Notarzt ja tatsächlich sehr schnell. Die intravenöse Gabe einer Zuckerlösung durch den Notarzt wirkt auch viel schneller als Glukagon, sodass das Rufen des Notarztes wahrscheinlich effektiver ist als der Umgang mit der Glukagonspritze durch einen ungeübten Lehrer.
Grundsätzlich aber gilt: Wenn der Lehrer erkennt (oder mit einer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss), dass eine schwere Unterzuckerung vorliegt, dann hat er die in seinen Möglichkeiten stehende notwendige Hilfe zu leisten – genauso, wie jeder andere an seiner Stelle dies auch tun müsste.
Außerhalb von Notfallsituationen sind Lehrer aber nicht verpflichtet, diagnostische Maßnahmen, wie Blutzuckerkontrollen, durchzuführen oder Medikamente zu verabreichen. Allerdings ist der damit einhergehende Aufwand sehr überschaubar und wird daher auch von den meisten Lehrern unkompliziert übernommen.
Ein solches Entgegenkommen der Lehrer stellt auch sicher, dass das Kind trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung problemlos am Unterricht teilnehmen kann bzw. es zu keinen nennenswerten Störungen des Unterrichtsablaufs kommt. Eine Haftung ist auch hier nicht zu befürchten, solange im Auftrag und nach Anweisung der Eltern vorgegangen wird.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (4) Seite 28-29
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moira postete ein Update vor 2 Tagen, 16 Stunden
Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
(Wen es interessiert Band 2.3) -
moira postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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ole-t1 antwortete vor 3 Wochen, 6 Tagen
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
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