- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Wegen Diabetes in die Förderschule?
3 Minuten
Unser Rechts-Experte Oliver Ebert antwortet auf die Frage einer besorgten Mutter: Eine Diabeteserkrankung ist kein Grund, betroffene Kinder auf eine Förderschule zu schicken.
Die Frage
Unsere Tochter Leonie (8 Jahre, 3. Schuljahr) hat derzeit leider sehr starke Blutzuckerschwankungen. Es kam öfter vor, dass sie Unterzuckerungssymptome zeigte und wir dann einen Anruf aus der Schule bekamen, weil die Lehrer überfordert waren. Nun hat der Klassenlehrer angedeutet, dass es so nicht weitergehen könne, Leonie gehöre mit dem Diabetes eigentlich ohnehin in eine Förderschule.
Wir haben jetzt Angst, dass Leonie irgendwann womöglich von der Schule genommen werden muss. Was können Sie uns hier empfehlen?
Frau R.
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich denke, dass ich Ihnen etwas Entwarnung geben kann. Nach unserem Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3 GG) darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Aus diesem Grund sollen gem. § 4 Abs. 3 SGB IX Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass die Kinder nach Möglichkeit nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden können.
Urteil: Wegen Diabetes auf Förderschule nur im Ausnahmefall
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung (Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg, Beschluss vom 25. 11. 2013, Az.: 3 M 337/13) hat unlängst daher klargestellt: Ein Kind mit Diabetes darf nur im Ausnahmefall auf eine Förderschule verwiesen werden.
Geklagt hatten die Eltern eines Kindes mit Diabetes, welches das erste Schuljahr in einer staatlichen Grundschule besucht hatte. Die körperlichen Einschränkungen des Kindes waren vergleichsweise gering, zudem wurde es bei Blutzuckermessungen während der Schulzeit von einem privaten Pflegedienst unterstützt. Dennoch hatte das zuständige Landesschulamt verfügt, dass das Kind ab dem zweiten Grundschuljahr in eine Förderschule für körperbehinderte Kinder wechseln müsse.
Begründet wurde die Entscheidung u. a. damit, dass das an der Schule vorhandene Personal nicht ausreiche, so dass eine ausreichende Betreuung des Kindes nicht mehr gewährleistet werden könne. Die Eltern haben sich dagegen gewehrt – und vom OVG nun Recht bekommen: Das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 3 Satz 2 GG) verbietet die Benachteiligung behinderter Menschen; staatliche Stellen müssen alle zumutbaren Möglichkeiten schaffen, um eine Eingliederung (Inklusion/Integration) sicherzustellen.
Einsatz sonderpädagogischer Förderung
Ein behindertes Kind darf daher nur dann gegen den Willen der Eltern an eine Förderschule verwiesen werden, wenn die Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule nicht (mehr) seinen Fähigkeiten entspräche oder nur mit besonderem Aufwand möglich wäre. Selbst dann wäre eine Förderschulüberweisung aber nur zulässig, wenn ein Besuch der Regelschule nicht durch angemessenen Einsatz von sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden könnte.
Dazu schreibt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor, dass zunächst geprüft werden müsse, ob nicht eine integrative bzw. inklusive Beschulung in Betracht komme. Alle diese Vorgaben hatte das Landesschulamt im vorliegenden Fall nicht beachtet. Nach Auffassung des Gerichts kann dem Kind die Möglichkeit, die Grundschule weiter zu besuchen, sehr wohl eröffnet werden, wenn die Behörde sich nur in zumutbarer Weise darum bemühen würde.
(Nur) wenn die Schule jedoch wirklich zwingende Gründe nachweisen kann, dass ein behindertes Kind dort nicht (mehr) hinreichend betreut werden kann, wäre also ein Verweis auf eine andere, geeignetere Schule wohl zulässig. Auch dies wurde – vom Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit entschieden (BVerfG, 1 BvR 91/06 vom 10.02.2006).
Fazit: Keine Sorge!
Wenn die Schule also wirklich der Auffassung sein sollte, dass Leonie aufgrund des Diabetes nicht mehr regelschulfähig sei, so müsste sie dies sehr gut begründen können und auch nachweisen, dass alle zumutbaren Möglichkeiten einer Integration ausgeschöpft wurden.
Dies wird hier kaum der Fall sein, zumal Sie ja für den Bedarfsfall eine Assistenzperson organisiert haben. Meines Erachtens müssen Sie also nichts befürchten und könnten sich gegen eine solche Entscheidung der Schule mit guten Erfolgsaussichten wehren.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (1) Seite 24-25
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moira postete ein Update vor 1 Tag, 10 Stunden
Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
(Wen es interessiert Band 2.3) -
moira postete ein Update vor 3 Wochen
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Wochen
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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ole-t1 antwortete vor 3 Wochen, 5 Tagen
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
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