Probleme in Straßenverkehr, Beruf, Haftpflicht?

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Probleme in Straßenverkehr, Beruf, Haftpflicht?

Aus diesem Grund darf Anna beispielsweise nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn bzw. solange sie Unterzuckerungen (rechtzeitig) wahrnimmt und richtig reagieren kann.

Die aktuellen Fahrerlaubnisregelungen besagen daher, dass man nach wiederholter schwerer Unterzuckerung mit Fremdhilfeerfordernis zunächst solange nicht mehr fahren darf, bis wieder eine hinreichende Hypo-Wahrnehmung sichergestellt ist. Umgekehrt ist der Diabetes kein Hindernis (mehr) für den Führerschein: Solange die Hypo-Wahrnehmung funktioniert, darf man grundsätzlich alles fahren – selbst LKW, Omnibus oder Taxi.

Auch hinsichtlich der Berufswahl gibt es kaum mehr Einschränkungen; nur noch ganz wenige Berufe und Tätigkeiten mit sehr hohem Risiko stehen Menschen mit Diabetes nicht offen. Bei Bewerbungen darf der Diabetes ebenfalls keine Rolle spielen: Fragen nach der Diabetes-Erkrankung müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch ist der Diabetes allein kein Kündigungsgrund.

Das von Ihrer Diabetesberaterin genannte Beispiel zur Haftpflichtversicherung ist in der Tat nicht abwegig: Eine solche Versicherung tritt ein, wenn man nicht aufgepasst und dadurch – im juristischen Sinne: schuldhaft – einen Schaden verursacht hat. Wenn man für den Schaden jedoch gar nichts kann und diesen auch nicht vermeiden konnte, muss man auch keinen Ersatz dafür leisten. Ist man aber selbst nicht zum Schadensersatz verpflichtet, dann muss natürlich auch die Versicherung nicht bezahlen.

Letztlich kommt es also darauf an, ob die für den Schaden verantwortliche Unterzuckerung vermeidbar gewesen wäre, beispielsweise weil man sich nicht an die ärztlichen Anweisungen gehalten hat. In der Praxis kann genau dies aber trotzdem durchaus ein Problem sein: Wenn man in Unterzuckerung über die wertvolle Vase des Nachbarn stolpert, wird man diesen wohl meist nicht auf dem Schaden sitzen bleiben lassen wollen, obwohl man juristisch vielleicht nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Generell gilt also: Unterzuckerungen bergen Risiken und Gefahren. In rechtlicher Hinsicht gibt es aber trotzdem nur verhältnismäßig wenige Einschränkungen.


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