Probleme in Straßenverkehr, Beruf, Haftpflicht?

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Probleme in Straßenverkehr, Beruf, Haftpflicht?

Aus diesem Grund darf Anna beispielsweise nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn bzw. solange sie Unterzuckerungen (rechtzeitig) wahrnimmt und richtig reagieren kann.

Die aktuellen Fahrerlaubnisregelungen besagen daher, dass man nach wiederholter schwerer Unterzuckerung mit Fremdhilfeerfordernis zunächst solange nicht mehr fahren darf, bis wieder eine hinreichende Hypo-Wahrnehmung sichergestellt ist. Umgekehrt ist der Diabetes kein Hindernis (mehr) für den Führerschein: Solange die Hypo-Wahrnehmung funktioniert, darf man grundsätzlich alles fahren – selbst LKW, Omnibus oder Taxi.

Auch hinsichtlich der Berufswahl gibt es kaum mehr Einschränkungen; nur noch ganz wenige Berufe und Tätigkeiten mit sehr hohem Risiko stehen Menschen mit Diabetes nicht offen. Bei Bewerbungen darf der Diabetes ebenfalls keine Rolle spielen: Fragen nach der Diabetes-Erkrankung müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch ist der Diabetes allein kein Kündigungsgrund.

Das von Ihrer Diabetesberaterin genannte Beispiel zur Haftpflichtversicherung ist in der Tat nicht abwegig: Eine solche Versicherung tritt ein, wenn man nicht aufgepasst und dadurch – im juristischen Sinne: schuldhaft – einen Schaden verursacht hat. Wenn man für den Schaden jedoch gar nichts kann und diesen auch nicht vermeiden konnte, muss man auch keinen Ersatz dafür leisten. Ist man aber selbst nicht zum Schadensersatz verpflichtet, dann muss natürlich auch die Versicherung nicht bezahlen.

Letztlich kommt es also darauf an, ob die für den Schaden verantwortliche Unterzuckerung vermeidbar gewesen wäre, beispielsweise weil man sich nicht an die ärztlichen Anweisungen gehalten hat. In der Praxis kann genau dies aber trotzdem durchaus ein Problem sein: Wenn man in Unterzuckerung über die wertvolle Vase des Nachbarn stolpert, wird man diesen wohl meist nicht auf dem Schaden sitzen bleiben lassen wollen, obwohl man juristisch vielleicht nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Generell gilt also: Unterzuckerungen bergen Risiken und Gefahren. In rechtlicher Hinsicht gibt es aber trotzdem nur verhältnismäßig wenige Einschränkungen.


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  • moira postete ein Update vor 4 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

  • irenesutter postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    hallo zusammen
    ich bin neu und habe eine Frage an euch:
    Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?

    • Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
      Meistens bekommt man neuen neuen Sensor.

    • Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Woche, 5 Tagen

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    https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-mai-2026/

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