Ausgleich für Mehraufwand bei Nahrung?

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Ausgleich für Mehraufwand bei Nahrung?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage:

Ich habe Diabetes Typ 2 und wollte mal fragen, ob ich für den Mehraufwand bei der Nahrung bzw. den Lebensmitteln einen Versorgungsausgleich vom Versorgungsamt bekomme. Ich bekomme nur 520 Euro Rente und noch Sozialhilfe SGB XII. Lohnt es sich, einen Antrag zu stellen?

Hermann H., per E-Mail


Oliver Ebert:

Ein Mehrbedarf für Ernährung bei Diabetes wird in der Regel nicht mehr anerkannt. Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Dia­betikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Fall von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.

Zahlreiche Gerichte haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwendige Diät nicht erforderlich und kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei, u. a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (Beschluss vom 06.09.2005 – Az.: L 9 B 186/05 SO ER), Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 30.11.2005 – Az.: L 20 B 25/05 SO), Sozialgericht Dresden (Az.: S 23 AS 1372/06 ER).

Wahrscheinlich werden Sie gegen die Kürzung des Zuschlags nichts machen können; dennoch sollten Sie Widerspruch einlegen, um Ihre Rechte zu wahren. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Arzt nachvollziehbar begründen können, warum Ihnen eine Ernährung mit gewöhnlichen Lebensmitteln nicht möglich/zumutbar ist, dann kann vielleicht der Zuschuss wieder erstritten werden.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (11) Seite 62

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