Nachgefragt | Recht: Kindergarten, Schule, Studium – welche Rechte und Ausgleiche es bei Diabetes gibt

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Kindergarten, Schule, Studium – welche Rechte und Ausgleiche es bei Diabetes gibt | Foto: ArtBySalea07 – stock.adobe.com
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Nachgefragt | Recht: Kindergarten, Schule, Studium – welche Rechte und Ausgleiche es bei Diabetes gibt

Der Diabetes bringt in Kindergarten, Schule und Studium zusätzliche Herausforderungen mit sich. Oft wird eine Begleitperson benötigt, welche sich um den Diabetes kümmert, damit der Besuch von Kindergarten oder Schule überhaupt möglich ist. Auch bei Klassenarbeiten, Prüfungen wie dem Abitur oder Klausuren kann der Diabetes sich nachteilig auswirken. Welche Unterstützungen, Rechte und Ausgleiche stehen den Betroffenen zu?

Wer mit Diabetes lebt, weiß, dass manchmal Unterstützung nötig ist, und auch, dass der Diabetes Zeit fressen kann, auch während Prüfungen. Gerade jüngere Kinder sind oft noch nicht in der Lage, den Diabetes selbstständig zu „managen“ oder eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) wahrzunehmen.

Schulbegleitung oder Assistenzperson

Wenn es in Kindergarten oder Schule niemanden gibt, der dies übernehmen kann, wird eine Assistenz- bzw. Begleitperson benötigt. Der Gesetzgeber hat sichergestellt, dass kein Kind deswegen vom Besuch des Kindergartens oder der Schule ausgeschlossen sein muss.

Wird eine Begleitperson benötigt, die jederzeit die erforderlichen Maßnahmen wie Hypoglykämie-Bekämpfung und Insulingabe ergreifen kann, kann dies als häusliche Krankenpflege (§ 37 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V) auf Kassenrezept verordnet werden. Reicht dies nicht aus, kann eine Assistenzperson auch als Leistung zur Teilhabe an Bildung (§§ 75, 78, 112 SGB IX) beim Integrationsamt beantragt werden.

Nachteilsausgleich in Kita, Schule, Studium

  1. Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf eine Begleitperson, falls dies für die Teilnahme an Kindergarten bzw. Schule erforderlich ist.
  2. Im Unterricht muss das notwendige Diabetes-Management (Essen, Spritzen, App-Nutzung usw.) erlaubt werden, sofern dies nicht zu unzumutbaren Ablenkungen oder Störungen führt.
  3. Zum Ausgleich von Diabetes-bedingten Nachteilen müssen Prüfungs-Erleichterungen gewährt werden. Dies könnte allerdings im Zeugnis vermerkt werden.

Diabetes im Unterricht

Kindergärten und Schulen müssen alle zumutbaren Maßnahmen treffen bzw. zulassen, damit auch Kindern mit Diabetes eine Teilhabe an den Betreuungs- und Bildungsangeboten möglich ist. Kindern mit Diabetes darf daher nicht verboten werden, während des Unterrichts zu essen oder zu trinken, wenn der Glukosewert dies erfordert. Lehrer müssen auch erlauben, dass ein Kind im Bedarfsfall den Unterricht kurzzeitig verlässt, um das Diabetes-Management durchzuführen. Auch Pausenzeiten müssen bei Bedarf verlängert werden, damit ausreichend Zeit für das Diabetes-Management bleibt.

Nicht ganz so einfach zu beantworten ist die Frage, ob ein Smartphone mit einer App für Sensor bzw. Insulinpumpe im Unterricht benutzt werden darf. Ob dies notwendig ist oder ob es beispielsweise reicht, wenn sich das Smartphone beim Lehrer befindet, hängt vom Einzelfall ab.

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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