Nachgefragt | Recht: Kindergarten, Schule, Studium – welche Rechte und Ausgleiche es bei Diabetes gibt

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Kindergarten, Schule, Studium – welche Rechte und Ausgleiche es bei Diabetes gibt | Foto: ArtBySalea07 – stock.adobe.com
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Nachgefragt | Recht: Kindergarten, Schule, Studium – welche Rechte und Ausgleiche es bei Diabetes gibt

Der Diabetes bringt in Kindergarten, Schule und Studium zusätzliche Herausforderungen mit sich. Oft wird eine Begleitperson benötigt, welche sich um den Diabetes kümmert, damit der Besuch von Kindergarten oder Schule überhaupt möglich ist. Auch bei Klassenarbeiten, Prüfungen wie dem Abitur oder Klausuren kann der Diabetes sich nachteilig auswirken. Welche Unterstützungen, Rechte und Ausgleiche stehen den Betroffenen zu?

Wer mit Diabetes lebt, weiß, dass manchmal Unterstützung nötig ist, und auch, dass der Diabetes Zeit fressen kann, auch während Prüfungen. Gerade jüngere Kinder sind oft noch nicht in der Lage, den Diabetes selbstständig zu „managen“ oder eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) wahrzunehmen.

Schulbegleitung oder Assistenzperson

Wenn es in Kindergarten oder Schule niemanden gibt, der dies übernehmen kann, wird eine Assistenz- bzw. Begleitperson benötigt. Der Gesetzgeber hat sichergestellt, dass kein Kind deswegen vom Besuch des Kindergartens oder der Schule ausgeschlossen sein muss.

Wird eine Begleitperson benötigt, die jederzeit die erforderlichen Maßnahmen wie Hypoglykämie-Bekämpfung und Insulingabe ergreifen kann, kann dies als häusliche Krankenpflege (§ 37 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V) auf Kassenrezept verordnet werden. Reicht dies nicht aus, kann eine Assistenzperson auch als Leistung zur Teilhabe an Bildung (§§ 75, 78, 112 SGB IX) beim Integrationsamt beantragt werden.

Nachteilsausgleich in Kita, Schule, Studium

  1. Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf eine Begleitperson, falls dies für die Teilnahme an Kindergarten bzw. Schule erforderlich ist.
  2. Im Unterricht muss das notwendige Diabetes-Management (Essen, Spritzen, App-Nutzung usw.) erlaubt werden, sofern dies nicht zu unzumutbaren Ablenkungen oder Störungen führt.
  3. Zum Ausgleich von Diabetes-bedingten Nachteilen müssen Prüfungs-Erleichterungen gewährt werden. Dies könnte allerdings im Zeugnis vermerkt werden.

Diabetes im Unterricht

Kindergärten und Schulen müssen alle zumutbaren Maßnahmen treffen bzw. zulassen, damit auch Kindern mit Diabetes eine Teilhabe an den Betreuungs- und Bildungsangeboten möglich ist. Kindern mit Diabetes darf daher nicht verboten werden, während des Unterrichts zu essen oder zu trinken, wenn der Glukosewert dies erfordert. Lehrer müssen auch erlauben, dass ein Kind im Bedarfsfall den Unterricht kurzzeitig verlässt, um das Diabetes-Management durchzuführen. Auch Pausenzeiten müssen bei Bedarf verlängert werden, damit ausreichend Zeit für das Diabetes-Management bleibt.

Nicht ganz so einfach zu beantworten ist die Frage, ob ein Smartphone mit einer App für Sensor bzw. Insulinpumpe im Unterricht benutzt werden darf. Ob dies notwendig ist oder ob es beispielsweise reicht, wenn sich das Smartphone beim Lehrer befindet, hängt vom Einzelfall ab.

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

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