- Soziales und Recht
Autounfall im Unterzucker: Ist ein ärztliches Gutachten nötig?
3 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich hatte im Oktober letzten Jahres einen Pkw-Unfall aufgrund eines Unterzuckers. Ich fuhr einem parkenden Lkw hinten auf.Inzwischen habe ich vom Amtsgericht München meinen Strafbefehl erhalten. Ich musste meinen Führerschein einen Monat abgeben, die Geldstrafe über 1 200Euro sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe von 987 Euro habe ich beglichen. Ich dachte eigentlich, dass damit nun endlich alles abgeschlossen ist.
Leider nicht … Am Samstag habe ich Post von meiner Führerscheinstelle (Landratsamt Dachau) erhalten, mit einer Anordnung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Ich verstehe das nicht, da die Staatsanwaltschaft doch einen Gutachter hinzugezogen hatte. Der Gutachter untersuchte mich nicht persönlich – aber für was dann der ganze Aufwand von der Staatsanwaltschaft? Ich dachte, dass das Amtsgericht durch den Gutachter zu dem Entschluss gekommen ist, dass ich weiterhin fahrtauglich bin, nur eben als Strafe den Führerschein für einen Monat abgeben muss.
Das Landratsamt hat mir eine Liste von Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation geschickt, bei denen ich so ein Gutachten absolvieren kann. Ebenfalls ist mir eine Liste von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung übersandt worden. Verstehe ich das richtig, dass ich für so ein ärztliches Gutachten entweder zu einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder zu einer dieser Begutachtungsstellen gehen muss?
Oder muss ich beide Stellen aufsuchen? Könnte ich dagegen vorgehen? Oder besteht, da ich aus Bayern komme, keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid vorzugehen? Ich wäre über jeden Tipp von Ihnen sehr dankbar. Im Internet lässt sich zu diesem Thema leider nur sehr wenig finden. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Martina B., München
Oliver Ebert:
In der Tat handelt es sich um unterschiedliche Vorgänge: Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht wurde geprüft, ob Sie “schuld” an der Unterzuckerung waren und den Unfall daher hätten vermeiden können. Offensichtlich ging das Gericht hier von einem Fehlverhalten aus, sonst hätte es keinen Strafbefehl erlassen.
Der von der Staatsanwaltschaft hinzugezogene Gutachter hatte grundsätzlich nur den Auftrag, Ihre Schuldfähigkeit zu prüfen: Wenn nämlich die Unterzuckerung für Sie überraschend kam und Sie diese auch nicht hätten vermeiden können, dann läge ja kein Fehlverhalten vor. In diesem Fall dürfte natürlich auch keine Bestrafung erfolgen.
Die Führerscheinbehörde hat dagegen unter anderem die Aufgabe, Gefahren im Straßenverkehr abzuwenden. Werden der Behörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vermuten lassen, so kann sie – wie in Ihrem Fall geschehen – zur Vorlage eines verkehrsmedizinischen Gutachtens auffordern.
Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann die Behörde dabei auch anordnen, über welche Qualifikation der Arzt verfügen muss – in der Regel wird das Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation verlangt.
Die von der Behörde übersandte Liste ist aber nur ein Vorschlag mit Ärzten oder Stellen, die über die geforderte Qualifikation verfügen. Die dort genannten Ärzte sind allerdings oftmals nur wenig mit Diabetes vertraut und somit nicht immer die optimale Wahl. Es ist daher empfehlenswert, einen Verkehrsmediziner mit dem Gutachten zu beauftragen, der zugleich Diabetologe ist. Auf der Internetseite der Deutschen Diabetes Gesellschaft ( http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche.html
) können Sie nach einem solchen Gutachter suchen.
Gegen die Aufforderung zur Vorlage des Gutachtens können Sie übrigens nichts machen, da es sich hierbei nur um eine Vorbereitungsmaßnahme für eine etwaige spätere behördliche Entscheidung handelt. Die Behörde kann Sie auch nicht zur Untersuchung zwingen.
Wenn Sie das Gutachten jedoch nicht beibringen oder der Arzt dort zum Ergebnis kommt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren dürfen, dann muss die Behörde davon ausgehen, dass Sie nicht (mehr) zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Fahrerlaubnis würde dann entzogen werden – (erst) gegen einen solchen Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
So weit sollte man es aber nicht kommen lassen, und ich denke, Sie müssen sich auch keine Sorgen machen: Nachdem der Unfall offensichtlich auf ein Fehlverhalten von Ihnen zurückzuführen ist (sonst wären Sie strafrechtlich ja nicht belangt worden) und eine Wiederholung (hoffentlich) nicht zu befürchten ist, sollte der Gutachter auch keine Bedenken gegen Ihre Fahreignung haben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie Unterzuckerungen rechtzeitig bemerken.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (5) Seite 58-59
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bloodychaos postete ein Update vor 4 Tagen, 7 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri

Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGM
Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.