- Soziales und Recht
CGM-System als Kassenleistung: Man muss nachweisen, dass es notwendig ist
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Seit ca. 13 Jahren habe ich einen Diabetes Typ 1 und spritze von Anfang Insulin. Im Laufe der Zeit habe ich immer häufiger den Blutzucker gemessen, bis zu 10-mal täglich, unter anderem weil ich von einem Diabetologen falsch beraten wurde. Nun war mir mein HbA1c mit 7,6 Prozent zu hoch, und ich wollte mich neu im Krankenhaus einstellen lassen. Dort erhielt ich leihweise das Gerät Dexcom G4, das mir erstmalig Sicherheit gab, meinen Zuckerverlauf zu beobachten, ohne permanent messen zu müssen.
Ich bin privat versichert als Lehrerin und möchte sehr gern dieses Gerät nutzen, auch deshalb, weil es mir in der Schule wesentlich mehr Hilfe bietet! Ferner bin ich derzeit wegen einer Depression in Behandlung, und sowohl meine Ärztin als auch der Professor vom Krankenhaus würden mich mit einem Gutachten unterstützen.
Können Sie mir raten, wie ich am sinnvollsten mit diesem Wunsch an meine Krankenversicherung herantrete? Mir fehlt es momentan sehr an Kraft und Ansporn, bedingt durch die Depression, aber ich muss sehen, dass ich möglichst bald den Antrag stelle!
Andrea A., per E-Mail
Oliver Ebert:
Bei dem Gerät handelt es sich um ein System zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (“CGM”). Grundsätzlich hängt es von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung ein solches System erstatten muss. Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich.
Aber auch wenn kein Leistungsausschluss für ein solches CGM-System vereinbart ist, dürfte die Kostenübernahme nicht ganz einfach werden: Es muss hierzu nämlich nachgewiesen werden (können), dass ein solches System überhaupt medizinisch notwendig ist.
Wichtig dafür ist eine umfassende medizinische Begründung, aus der die Notwendigkeit eines CGM-Systems hervorgeht und erklärt wird, warum zum Beispiel nicht auch schon häufigere Selbstmessungen ausreichen (z. B. im Fall häufiger nächtlicher bzw. schwerer Unterzuckerungen). Dringend anzuraten ist eine möglichst umfassende Tagebuchführung der letzten 3 bis 6 Monate, dazu eine Dokumentation der aufgetretenen Unterzuckerungen.
Ich empfehle, dass Sie zunächst bei der Versicherung schriftlich eine Kostenübernahme beantragen, hierzu sollte auf jeden Fall eine umfassende Begründung Ihres Arztes mitgeliefert werden. Erfolgt dann eine Ablehnung, dann können Sie kostenfrei eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen einlegen. Auch empfehle ich die frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts. Wenn die Beschwerde ergebnislos bleibt bzw. die Versicherung auch weiterhin nicht zahlt, bleibt im Zweifel nur eine gerichtliche Klärung vor dem zuständigen Landgericht.
Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (11) Seite 49
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/





Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße