- Soziales und Recht
CGM-System als Kassenleistung: Man muss nachweisen, dass es notwendig ist
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Seit ca. 13 Jahren habe ich einen Diabetes Typ 1 und spritze von Anfang Insulin. Im Laufe der Zeit habe ich immer häufiger den Blutzucker gemessen, bis zu 10-mal täglich, unter anderem weil ich von einem Diabetologen falsch beraten wurde. Nun war mir mein HbA1c mit 7,6 Prozent zu hoch, und ich wollte mich neu im Krankenhaus einstellen lassen. Dort erhielt ich leihweise das Gerät Dexcom G4, das mir erstmalig Sicherheit gab, meinen Zuckerverlauf zu beobachten, ohne permanent messen zu müssen.
Ich bin privat versichert als Lehrerin und möchte sehr gern dieses Gerät nutzen, auch deshalb, weil es mir in der Schule wesentlich mehr Hilfe bietet! Ferner bin ich derzeit wegen einer Depression in Behandlung, und sowohl meine Ärztin als auch der Professor vom Krankenhaus würden mich mit einem Gutachten unterstützen.
Können Sie mir raten, wie ich am sinnvollsten mit diesem Wunsch an meine Krankenversicherung herantrete? Mir fehlt es momentan sehr an Kraft und Ansporn, bedingt durch die Depression, aber ich muss sehen, dass ich möglichst bald den Antrag stelle!
Andrea A., per E-Mail
Oliver Ebert:
Bei dem Gerät handelt es sich um ein System zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (“CGM”). Grundsätzlich hängt es von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung ein solches System erstatten muss. Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich.
Aber auch wenn kein Leistungsausschluss für ein solches CGM-System vereinbart ist, dürfte die Kostenübernahme nicht ganz einfach werden: Es muss hierzu nämlich nachgewiesen werden (können), dass ein solches System überhaupt medizinisch notwendig ist.
Wichtig dafür ist eine umfassende medizinische Begründung, aus der die Notwendigkeit eines CGM-Systems hervorgeht und erklärt wird, warum zum Beispiel nicht auch schon häufigere Selbstmessungen ausreichen (z. B. im Fall häufiger nächtlicher bzw. schwerer Unterzuckerungen). Dringend anzuraten ist eine möglichst umfassende Tagebuchführung der letzten 3 bis 6 Monate, dazu eine Dokumentation der aufgetretenen Unterzuckerungen.
Ich empfehle, dass Sie zunächst bei der Versicherung schriftlich eine Kostenübernahme beantragen, hierzu sollte auf jeden Fall eine umfassende Begründung Ihres Arztes mitgeliefert werden. Erfolgt dann eine Ablehnung, dann können Sie kostenfrei eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen einlegen. Auch empfehle ich die frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts. Wenn die Beschwerde ergebnislos bleibt bzw. die Versicherung auch weiterhin nicht zahlt, bleibt im Zweifel nur eine gerichtliche Klärung vor dem zuständigen Landgericht.
Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (11) Seite 49
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lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im August – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 12. August! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]
thomas55 postete ein Update vor 1 Monat
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?





Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße