Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Mein Sohn möchte den Führerschein machen. Im Anmeldebogen der Kommune ist auch die Frage nach körperlichen Einschränkungen aufgeführt. Direkt daneben sind dazu Beispiele in Klammern vermerkt, darunter auch „Zuckerkrankheit“.
Meine Frage dazu: Kann ich den Punkt dennoch offenlassen? Mein Sohn ist Diabetiker Typ 1. Oder muss ich dies hier angeben? Im Anmeldebogen der Fahrschule gibt es die Frage auch, jedoch ohne Beispiele.
Ralf M.
Die Antwort von Oliver Ebert:
Die Frage im Führerscheinantrag sollte auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden. Diabetes mellitus ist eine körperliche Einschränkung, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen kann. Die Führerscheinbehörde ist gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) berechtigt, solche Risiken zu erfragen. Ich kann aber gleich beruhigen: Wenn Ihr Sohn gut eingestellt ist und Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnimmt, muss er normalerweise keine Schwierigkeiten befürchten.
Bei der Fahrschule sollte der Diabetes ebenfalls wahrheitsgemäß angegeben werden. Denn der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin muss wissen, welche relevanten Risiken bzw. gesundheitlichen Einschränkungen bei einem Fahrschüler bestehen, damit er/sie im Zweifel richtig reagieren kann.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (11) Seite 55