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Auch wenn der Diabetes zwischenzeitlich nur noch selten ein Hindernis bei der Berufswahl ist, gibt es am Arbeitsplatz dennoch einiges zu beachten. Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie unnötige Probleme verhindern können.
Habe ich das Recht auf Sonderpausen?
Eine häufig gestellte Frage ist, ob man seinen Diabetes auch während der Arbeitszeit managen darf oder ob man das in der Pause machen muss. Hier gilt: Der Arbeitgeber darf die Blutzucker-Messung bzw. Insulin-Injektion nicht generell verbieten; allerdings muss er dafür in der Regel keine zusätzlichen Pausen gewähren. Wahrscheinlich wird aber kaum ein Arbeitgeber etwas dagegen haben, dass Sie durch das Messen des Blutzuckers auch Ihre Arbeitsfähigkeit sicherstellen und aufrechterhalten. Wie das Spritzen von Insulin ist dies in wenigen Sekunden erledigt und dürfte den Arbeitsfluss kaum beeinträchtigen.
Messen am Arbeitsplatz?
Ein Koch mit Diabetes, der nicht akzeptiert, dass er seinen Blutzucker nicht neben offenen Lebensmitteln in der Küche messen darf, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Kassiererin im Supermarkt muss respektieren, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich untersagt, dass sie an der Kasse vor allen Leuten den Blutzucker misst. Umgekehrt muss der Arbeitgeber aber natürlich das Messen des Blutzuckers ermöglichen und hierfür auch die erforderlichen Pausen erlauben.
Sollten sich Kollegen durch den Anblick von Blut oder einer Kanüle belästigt fühlen und lässt sich hier keine Lösung im Gespräch finden, sollten Sie Rücksicht nehmen und die Diabetes-Maßnahmen diskret vornehmen oder sich hierzu eben etwas zurückziehen. Bislang gibt es dazu meines Wissens aber noch kein Gerichtsurteil, was allerdings auch daran liegen mag, dass dies in der Praxis grundsätzlich wohl gar kein „richtiges“ Problem darstellt: Im schlimmsten Fall können hierzu ja auch Toiletten- oder Rauchpausen genutzt werden.
Soll ich meine Kollegen informieren?
Aus Angst vor Nachteilen verhalten sich manche Diabetiker oft über Jahre hinweg möglichst „unauffällig“, verbergen Blutzucker-Messungen bzw. verschweigen die Erkrankung bei betriebsärztlichen Untersuchungen. Dies geht so weit, dass die Krankheit sogar dann hartnäckig geleugnet wird, wenn längst alle schon darüber Bescheid wissen … Das böse Erwachen kommt dann, wenn eine Unterzuckerung eintritt und keiner der Kollegen auf die Situation vorbereitet ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Erkrankung nicht komplett verheimlichen – zumindest nicht vor den engsten Kollegen. Informieren Sie diese sachlich über die Krankheit und die Notwendigkeit, zu spritzen, zu messen und ggf. bei einer Unterzuckerung zu essen. Denn die Kollegen müssen im Ernstfall mit der Situation umgehen können. Erläutern Sie daher ausführlich Ihre Symptome einer beginnenden oder eingetretenen Unterzuckerung und erklären Sie den Kollegen, was in einer solchen Situation zu tun ist.
Verzichten Sie dabei aber auf dramatische Schilderungen – denn Sie tun sich selbst keinen Gefallen, wenn Sie den Kollegen Angst machen! Probleme am Arbeitsplatz entstehen oft durch unausgesprochene Konflikte, die sich dann hochschaukeln – bis zu Mobbing und einem sehr unguten Klima im Betrieb.
Auch wenn man bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machen kann und Kollegen diese dann übernehmen müssen, sollte man kein böses Blut entstehen lassen. Denn man sieht Ihnen den Diabetes ja nicht an – wer nichts äußerlich Erkennbares hat, aber als Schwerbehinderter keine Überstunden machen muss, gilt im Kollegenkreis recht schnell als „Drückeberger“.
Selbstverständlich sollten Sie auch alles tun, um eine Hilfe im Notfall durch Kollegen gar nicht erst erforderlich zu machen. Am Arbeitsplatz sollten daher unbedingt ausreichend Kohlenhydrate, ausreichend Traubenzucker sowie ggf. ein Glukagon-Notfallset griffbereit sein; ein Hinweisblatt mit Erläuterungen für den Notfall ist ebenfalls empfehlenswert.
Und den Arbeitgeber informieren?
In manchen Fällen sollte auch der Arbeitgeber über die Krankheit informiert werden, insbesondere, wenn es Probleme bei der Arbeitszeit-Gestaltung oder den Mahlzeiten gibt. Aber das sollte nur der Ausnahmefall sein oder, wenn damit zu rechnen ist, dass dieser es ohnehin mitbekommt. Soweit möglich, sollten Sie aber unbedingt die ersten sechs Monate bzw. die Probezeit abwarten.
Kantinen-Zwang zulässig?
In manchen Betrieben ist geregelt, dass die Arbeitnehmer an der Gemeinschafts-Verpflegung in der Kantine teilzunehmen haben. Auch wenn dort Mahlzeiten „diabetikergerecht“ angeboten werden – also mit Angabe der Kohlenhydrate und Inhaltsstoffe –, kann man Sie nicht zwingen, in der Kantine zu essen.
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (6) Seite 48-49
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