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Industriell hergestellte Glukose-Fertiglösungen sind ab diesem Jahr nicht mehr verfügbar. Um Patient:innen weiterhin eine optimale diagnostische Sicherheit zu gewährleisten, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einem Positionspapier eine standardisierte Rezepturvorschrift vorgeschlagen und eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen gefordert.
Der orale Glukosetoleranztest (oGTT) ist von großer Bedeutung für die Diabetes-Diagnostik. Er kommt sowohl in Kliniken, Diabetes-Schwerpunktpraxen als auch in vielen Hausarzt- und gynäkologischen Praxen regelmäßig zum Einsatz. In Deutschland wurden bisher jedes Jahr etwa eine halbe Million Glukose-Fertiglösungen für den oGTT-Belastungstest verkauft. Hinzu kommen schätzungsweise einige hunderttausend Glukoselösungen, die von Apotheken, Praxen oder Kliniken selbst angefertigt werden.
„In der Diabetes-Diagnostik besteht ein großer Bedarf an Glukose-Lösungen“, berichtet Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Kommission „Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL“. Umso wichtiger sei es, dass diese qualitätsgesichert hergestellt werden und zuverlässige Ergebnisse liefern, davon hängt die Gesundheit von jährlich hunderttausenden Patienten ab. „Besonders wichtig ist eine sichere Durchführung dieses diagnostischen Tests beim Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (GDM), um Mutter und ungeborenes Kind nicht zu gefährden“, so Heinemann.
Industriell hergestellte Glukose-Fertiglösungen werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr durchgängig erstattet – sie sind ab diesem Jahr auch nicht mehr auf dem Markt: Das letzte Fertigarzneimittel ist inzwischen außer Handel und nur noch begrenzt verfügbar. Praxen und Kliniken müssen die Glukoselösung also von nun an stets selbst anmischen, wodurch das Risiko für Ungenauigkeiten und Verunreinigungen steige, befürchtet die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG).
Daher gelte es, die reibungslose Versorgung mit einer qualitätsgesicherten Glukoselösung sicherzustellen. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier hat der Fachverband die Problematik dargelegt und einen Vorschlag für die standardisierte Herstellung einer zuverlässigen Glukose-Lösung durch die Apotheken nach dem Deutschen Arzneimittel-Codex gemacht [1].
„Wir haben damit die Weichen für eine sichere Umstellung von einem industriell hergestellten Glukose-Präparat auf eine gleichwertig manuell herzustellende Lösung gestellt. Es ist jedoch notwendig, diesen Mehraufwand, der in Apotheken und Praxen entsteht, mit einem kostendeckenden Preis zu honorieren“, fordert der Mitverfasser des Positionspapiers Manfred Krüger. Er ist Apotheker und Mitglied der Kommission „Apotheker in der Diabetologie“ (BAK/DDG).
Die DDG setzt sich daher für eine grundsätzliche Überprüfung der bestehenden Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Erstattung der oGTT-Glukoselösung ein. „Nur so können wir den standardisierten Rezepturvorschlag in der Breite nutzbar machen und vermeiden, dass die Lösungen in Eigenregie hergestellt werden und schlimmstenfalls zu falschen Diagnosen und schweren Zwischenfällen führen“, betont Dr. med. Nikolaus Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND).
Denn als pragmatische Alternative werde vielfach Glukosepulver in der Praxis selbst abgewogen und mit Wasser aufgelöst oder eine von der lokalen Apotheke per Rezepturverordnung oder -anforderung hergestellte Glukoselösung eingesetzt. „Die Herstellung in der Praxis ist potenziell mit Qualitätsproblemen behaftet, die wir in früheren Stellungnahmen [2] dargelegt haben“, ergänzt Heinemann.
Seit Jahren weist die DDG auf den durch die Selbst-Anmischung erhöhten organisatorischen Aufwand für die Behandelnden und insbesondere auf gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten hin. „Wir brauchen endlich eine standardisierte und bundeseinheitliche Regelung zur Erstattung der Kosten für diese Glukoselösung durch alle Krankenkassen, um die Behandelnden zu entlasten und unseren ärztlichen Versorgungsauftrag auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage zu gewährleisten“, sind sich die Experten einig.
Quelle. Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
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