- Soziales und Recht
Entscheidung des G-BA steht kurz bevor
2 Minuten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird am 16. Juni 2016 entscheiden, ob Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGMS) künftig von der Krankenkasse übernommen werden dürfen. Vieles deutet darauf hin, dass Patienten in Zukunft ein CGM-System erhalten können.
Blutzuckermessgeräte sowie die benötigten Teststreifen sind bei insulinpflichtigen Patienten in medizinisch notwendigem Umfang und ohne Mengenobergrenze zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Bei CGMS (Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung) ist es dagegen schwieriger: Sie unterscheiden sich „im Hinblick auf die diagnostische Wirkungsweise sowie mögliche Risiken und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich von der herkömmlichen Blutzuckermessung“ und stellten daher „eine „neue“, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode“ dar. Solange „der Gemeinsame Bundesausschuss (https://www.g-ba.de/) hierzu keine positive Empfehlung abgegeben hat, besteht daher kein Anspruch auf Versorgung mit den Hilfsmitteln, die für die kontinuierliche Blutzuckerbestimmung erforderlich sind“. (Bundessozialgericht, AZ: B 3 KR 5/14 R, Urteil vom 08.07.2015).
IQWiG-Abschlussbericht sieht Vorteile durch CGM
Gemäß § 135 SGB V dürfen solche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden („NUB“) nur erbracht werden, wenn der diagnostische und therapeutische Nutzen anerkannt ist, eine medizinische Notwendigkeit hierfür besteht und auch die Kriterien der Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Der G-BA hat daher ein gesetzlich vorgesehenes Methodenbewertungsverfahren eingeleitet: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des G-BA die Datenlage untersucht und überprüft, inwieweit ein Nutzen von CGM anhand von Studien und Praxisberichten nachgewiesen ist.
Im Mai letzten Jahres lag der Abschlussbericht des IQWiG vor. Dieser war grundsätzlich positiv und belegte einen solchen Nutzen: Bei insulinpflichtigem Diabetes kann mit einer Kombination aus Blutglukoseselbstmessung (BGSM) und kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung (CGM) der HbA1c-Wert besser eingestellt werden als allein mit Selbstmessungen, ohne dass schwere oder schwerwiegende Hypoglykämien häufiger auftreten.
Auch wenn der Weg frei ist: CGM-System gibt es nicht automatisch auf Kassenrezept
Es wird nun damit gerechnet, dass der G-BA nächste Woche eine positive Empfehlung abgeben und den Weg dafür frei machen wird, dass CGM künftig eine Kassenleistung werden wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass automatisch jede(r) ein CGM auf Kassenrezept bekommen wird. Auch bei einer positiven Empfehlung des G-BA wird ein Versorgungsanspruch wohl nur dann bestehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, d.h. eine Indikation für den Einsatz eines CGM besteht.
Davon wird man nur dann ausgehen können, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, insbesondere auch häufige Selbstmessungen nichts bringen oder – wie im Falle von Kindern – mitunter nicht möglich sind. Auch muss der Patient gut geschult sein und mit dem CGM sicher umgehen können. Wer keine schweren Unterzuckerungen hat – also solche, bei denen man fremde Hilfe braucht – bzw. noch eine ausreichend gute Hypo-Wahrnehmungsfähigkeit hat, für den wird ein CGMS wohl auch in Zukunft nicht in Frage kommen, denn dann reichen ja die Selbstmessungen aus. Der Komfortgewinn allein bzw. die Vermeidung des „Piksens“ werden nicht ausreichen, um die Notwendigkeit für ein CGM zu begründen. Nicht in Frage kommen wird ein CGM auch für Patienten, die kein Insulin spritzen
Was ist mit Flash Glucose Monitoring (FreeStyle Libre)?
Auch wird eine positive Entscheidung des G-BA wohl nicht für das FreeStyle Libre (Flash Glucose Monitoring (FGM)) gelten, denn ein medizinischer Nutzen wurde nur für ein System zum kontinuierlichen Glukosemonitoring nachgewiesen, welches vor Unterzuckerungen bzw. zu hohen Werten alarmiert. Das FreeStyle Libre misst zwar kontinuierlich den Glukosegehalt, bietet aber keine solche Alarmierung.
Wir werden umgehend berichten, sobald die Entscheidung des G-BA vorliegt.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
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lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/
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thomas55 postete ein Update vor 1 Monat
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?





Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße